Alle fünf Jahre können Hamburger über die Politik in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft entscheiden.
Hallo lieber Leser,
am 26. Mai 2019 finden in Hamburg zwei Wahlen statt: Zum einen die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahl) und zum anderen die Wahl zu den Bezirksversammlungen in Hamburg.
Du kannst also mitbestimmen, wo Spielplätze gebaut, Parks angelegt oder Baustellen im Bezirk Bergedorf eingerichtet werden. Mehr dazu hier …
Du bist entscheidend – Bezirkswahl & Europawahl.
Am 26. Mai ist in Hamburg doppelter Wahltag. Die Abgeordneten für das Europäische Parlament und die Mitglieder der Bezirksversammlungen werden für die nächsten fünf Jahre gewählt. Bei der Bezirkswahl gibt es die Möglichkeit, neben Parteien auch gezielt Personen auszusuchen, die unsere Interessen in unserem Bezirk vertreten sollen.
Für die Europawahl gilt der weiße Stimmzettel. 1 Stimme für eine Partei/Vereinigung kann abgeben werden.
Für die Wahl zu den Bezirksversammlungen gibt es zwei Stimmzettel, einen für die Bezirkslisten (gelber Stimmzettel) und einen für die Wahlkreislisten (roter Stimmzettel). Insgesamt können 10 Stimmen abgeben werden: 5 auf dem gelben Bezirkslisten-Stimmzettel und 5 auf dem roten Wahlkreislisten-Stimmzettel. Es dürfen aber auch weniger als 5 Kreuze gemacht werden, denn jede Stimme zählt.
Mit den Stimmen auf den Bezirkslisten (gelbe Stimmzettel) wird bestimmt, welche Partei wie viele Sitze in der Bezirksversammlung bekommt und in welcher Reihenfolge die Kandidierenden einer Partei in die Bezirksversammlung einziehen.
Mit dem roten Stimmzettel (Wahlkreislisten) wird bestimmt, welche Kandidierenden aus dem Wahlkreis direkt in die Bezirksversammlung einziehen. Auf diesen Stimmzetteln werden die Stimmen ausschließlich Kandidierenden geben – und nicht einer Partei insgesamt.
Die Wahllokale haben in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Bezirkswahl im Bezirk Bergedorf.
Bei jedem Bezirksamt gibt es eine Bezirksversammlung, durch die die Bevölkerung an den Angelegenheiten, die für den Bezirk von Bedeutung sind, mitwirkt.
Zwar hat die Bezirksversammlung keine Gesetzgebungskompetenz wie die Bürgerschaft, doch hat das Bezirksamt Entscheidungen der Bezirksversammlung umzusetzen, soweit das Bezirksamt dafür zuständig ist.
Die Bezirksämter erfüllen die Verwaltungsaufgaben der kommunalen Ebene und nehmen in fast allen Fachbereichen Aufgaben der Verwaltung direkt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern wahr.
Nutze also deine Stimme und beteilige dich an der Gestaltung des Bezirkes Bergedorf!
HEIDI VOM LANDE
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