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Mit der Stallpflicht soll die Geflügelpest in ganz Hamburg eingedämmt werden.

Foto: HvL
 
Hallo liebe Leser,
in den vergangenen Wochen wurden wieder vermehrt Fälle der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) oder Geflügelpest in mehreren Teilen Norddeutschlands festgestellt. Unter anderem gab es den Nachweis der Geflügelpest bei mehreren Gänsen und anderen Vögeln (Möwe, Reiher) im Stadtgebiet Hamburgs sowie diverse Seuchenausbrüche in Hausgeflügelbeständen in Norddeutschland.

Die Tiere sind ab morgen unter besonderen Schutzvorkehrungen zu halten. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

  

Die Geflügelpest oder auch Vogelgrippe.

„Die Aviäre Influenza, bekannt als Geflügelpest oder auch Vogelgrippe, ist eine hoch ansteckende Viruserkrankung bei Vögeln, an der in Einzelfällen jedoch auch andere Spezies erkranken können. Insbesondere im Spätherbst und zu Beginn des Winters steigt die Gefahr der Einschleppung des Geflügelpestvirus. Der Grund sind Zugvögel, die das Virus auf ihrer Reise nach Europa eintragen können. Viele von ihnen erkranken nicht oder weisen nur sehr geringe Krankheitssymptome auf. Es kommt aber auch bei Wildvögeln zu Todesfällen.

In diesem Winter wurden allerdings Infektionen in großem Ausmaß auch direkt oder indirekt durch gehaltenes Geflügel verbreitet. Durch den Besuch von Ausstellungen und durch Tierhandel und -abgaben wurde die Geflügelpest in viele Haltungen eingetragen und führte zu hohen Tierverlusten.

Durch den Kontakt zu infizierten Vögeln oder zu infektiösem Kot besteht ein hohes Eintragsrisiko mit der Gefahr hoher Tierverluste.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Veranstaltung von Geflügelausstellungen in der Freien und Hansestadt Hamburg derzeit nicht genehmigungsfähig.“

(Quelle: www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/14545634/gefluegelpest/).
 

Vermehrt Nachweise bei Wildvögeln in Hamburg.

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass derzeit bei vielen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel der Geflügelpest-Erreger festzustellen ist.

In der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wird das Risiko des Eintrags der Geflügelpest in Geflügelhaltungen durch direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch eingestuft.

Mit der Stallpflicht in Hamburg soll dieses Eintragsrisiko minimiert und damit die Tiere vor einer Infektion geschützt werden.

Daher darf Hausgeflügel aus Haltungen in ganz Hamburg ab 10. Januar 2023 bis auf weiteres nicht mehr ins Freie.

Die landesweite Stallpflicht gilt unabhängig von der Betriebsart oder –größe, somit sind auch alle Hobbyhaltungen betroffen.

Darüber hinaus dürfen keine Vögel in Haltungen aufgenommen oder mit diesen an Ausstellungen teilgenommen werden.  
 

Stallpflicht für Geflügel ab 10. Januar 2023.

Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden, sind in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.

Verstöße gegen die Verpflichtungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Für alle Geflügelhalter:innen ist es aber auch besonders wichtig, die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten (§§ 2-4 der Geflügelpest-Verordnung) zu beachten.

Außerdem sollen Hamburger:innen die Funde toter Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt melden.

Die gemeldeten Vögel werden abgeholt und zur Untersuchung gebracht. Nur so lässt sich feststellen, ob ein Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist.

Jäger:innen sollten die Jagd auf Wassergeflügel einschränken, um infizierte Tiere nicht unnötig aufzuschrecken. Nach einem Kontakt mit Wildvögeln sollten sie Geflügel-Haltungen in den nachfolgenden 48 Stunden nicht betreten. 
 
Fragen zur Geflügelpest beantwortet:
Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Veterinärwesen
Alte Holstenstr. 65-67, 21029 Hamburg
Telefon: 040 42891 – 4220 od. – 4221
E-Mail: verbraucherschutz@bergedorf.hamburg.de

 
EURE HEIDI VOM LANDE
 
(Quellen: Bezirksamt Bergedorf, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz)
 


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin