Projekt Oberbillwerder: Zwei Gutachten wurden ohne vollständige Anlagen veröffentlicht.
Hallo liebe Leser,
im Bebauungsplanverfahren für den neuen Stadtteil Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf muss das Bezirksamt vom 01.07. bis zum 02.09. eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchführen.
Mit diesem Verfahren soll sichergestellt werden, dass dieses Mal wirklich alle relevanten Informationen vollständig und transparent zugänglich sind. Mehr dazu erfahrt ihr hier …
Bebauungsplanentwurf Billwerder 30/ Bergedorf 120/ Neuallermöhe 2/ Lohbrügge 95 „Oberbillwerder“.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des neuen Stadtteils Oberbillwerder mit Stadtquartieren für insgesamt etwa 6.500 Wohneinheiten und rund 4.000 bis 5.000 Arbeitsplätzen in gemischter Nutzung geschaffen werden.
Das umfangreiche Plangebiet für unterschiedliche Quartiere mit Nutzungsmischungen umfasst Wohngebiete, Grünflächen, soziale Infrastrukturen, Mobilitätszentren, eine Hochschule und Anbindungen an das bestehende Verkehrsnetz.
Insbesondere sind Kerngebiete, urbane Gebiete, Wohngebiete, Parkanlagen, Flächen für den Gemeinbedarf, Sportanlagen sowie naturschutzfachliche Ausgleichsflächen vorgesehen.
Zu den veröffentlichten Unterlagen gehören auch umweltrelevante Informationen wie Gutachten und ein zusammenfassender Umweltbericht mit Beschreibungen und Bewertungen der Umweltauswirkungen durch die Planung sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zu verschiedenen Schutzgütern.
Doch die vom 08.12.2023 bis zum 08.02.2024 erfolgte Beteiligung der Öffentlichkeit war fehlerhaft.
Erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs.
Um rechtliche Risiken zu vermeiden, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen dem 01.07.2024 bis zum 02.09.2024 wiederholt.
Während dieser Zeit ist der Entwurf online unter https://bauleitplanung.hamburg.de sowie im Bezirksamt Bergedorf, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Wentorfer Straße 38a, Raum 004, zugänglich.
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen elektronisch über die genannte Website oder schriftlich an das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zu übermitteln.
Bezirksamtsleiterin Schmidt-Hoffmann: „Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein notwendiger Schritt. So stellen wir sicher, dass alle relevanten Informationen vollständig und korrekt zugänglich sind. Unser Anspruch ist es, die Bürgerinnen und Bürger umfassend einzubeziehen und ihre Anregungen und Stellungnahme bei der Planabwägung zu berücksichtigen.“
Der Bebauungsplan für Oberbillwerder ist ein hochaktuelles Thema im Bezirk Bergedorf und sorgt für kontroverse Diskussionen in der Bevölkerung.
Ein Grund für die Kontroverse ist die massive Veränderung des Stadtteils, die damit einhergeht.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Frage nach der Nachhaltigkeit des Projekts. Viele Bürgerinnen und Bürger machen sich Sorgen um die Umweltauswirkungen, die das Bauvorhaben mit sich bringt.
Der Flächenverbrauch, die Versiegelung von Grünflächen und der Verlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sind nur einige der Bedenken, die geäußert werden.
Gründe für die Wiederholung.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen, Stellungnahmen auszulegen.
Entsprechend wurden insgesamt 87 Gutachten und 162 umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einsicht bereitgestellt.
In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 8.12.2023 bis 8.02.2024 wurden zwei Gutachten ohne vollständige Anlagen veröffentlicht.
Obwohl diese Unterlagen bereits seit Februar 2022 im Hamburgischen Transparenzportal verfügbar sind, ist dieser Schritt erforderlich.
Um rechtliche Risiken zu vermeiden, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung wiederholt.
Alle relevanten Unterlagen, einschließlich der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten, werden für eine Frist von neun Wochen im Internet veröffentlicht und ergänzend ausgelegt.
Die bereits eingegangenen Stellungnahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung bleiben erhalten und werden im Abwägungsprozess berücksichtigt.
Im Zuge der wiederholten Öffentlichkeitsbeteiligung werden auch die folgenden Punkte in den Planunterlagen berücksichtigt: Angepasstes Ausgleichsflächenkonzept für die Feldlerche, Änderung der Anzahl der Vollgeschosse im westlichen Gewerbegebiet, Ergänzung einer Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungsgebot aufgrund des HmbKliSchG (siehe Drucksache 21-1852.04).
Damit reagiert die Planung auf die bereits ergangenen gerichtlichen Hinweise und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung.
Bezirksamtsleiterin Cornelia Schmidt-Hoffmann: „Wir bedauern, dass sich der Planungsprozess für rund 6.500 neue Wohnungen in Oberbillwerder noch einmal verzögert, aber Transparenz und Rechtskonformität gehen vor. Daher wiederholen wir den Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung und nutzen zugleich die Möglichkeit, aufgrund des bisherigen Verfahrens notwendig gewordene Änderungen vorzunehmen und diese ebenfalls transparent vorzustellen.“
Weiteres Vorgehen.
Nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung am 02.09.2024 wird die Verwaltung die eingegangenen Stellungnahmen prüfen und Abwägungsvorschläge mit den zuständigen Behörden abstimmen.
Diese werden anschließend dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksversammlung zur Beratung vorgelegt.
Bei Zustimmung kann die Bezirksamtsleitung den Bebauungsplan feststellen.
EURE HEIDI VOM LANDE
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