THC, Kokain, Betrunkenheitsfahrt, berauscht durch Geesthacht, Polizeikontrolle

Cannabis- und Kokainkonsum am Steuer.

Beispielfoto: Pixabay
 
Hallo liebe Leser,
am späten Montagabend, gegen 20:45 Uhr, wurde der Polizei in Geesthacht ein Fahrzeug mit auffälliger Fahrweise gemeldet.

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

 

Verdächtiges Auto in Geesthacht.

Der Wagen fiel auf in Geesthacht und die Polizei wurde informiert.

Die hinzugerufenen Beamten konnten den auffälligen Mercedes in der Geesthachter Straße feststellen und kontrollieren.

Bei dem 27-jährigen Fahrer aus Mecklenburg-Vorpommern ergaben sich Hinweise darauf, dass dieser unter dem Einfluss berauschender Mittel stand.

Es erfolgte ein freiwilliger Drogenvortest.
 

Positiver Drogenvortest und keinen Führerschein.

Der Drogenvortest verlief positiv auf THC und Kokain, sodass die Beamten den Mann mit zur Polizeidienststelle nahmen und eine Blutprobenentnahme anordneten.

Doch das war noch nicht alles, so Pressesprecher Timo Knorr von der Polizei Ratzeburg, denn der 27-Jährige konnte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.

Er wird sich deshalb aufgrund des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Trunkenheit im Verkehr verantworten müssen.
 
EURE HEIDI VOM LANDE
 
(Quelle: Polizeidirektion Ratzeburg)
 

THC: Warum Trunkenheitsfahrt?

Auch wenn kein Alkohol konsumiert wurde, hat THC (der psychoaktive Wirkstoff in Cannabis) ähnliche Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem.

Die Gleichstellung von THC und Alkohol unter dem Begriff „Trunkenheit“ schafft eine Vereinfachung im Gesetz.

Das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von THC gilt deshalb als Trunkenheitsfahrt, weil THC die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen kann.

Ähnlich wie bei Alkohol führt THC zu einer verminderten Wahrnehmung, einer eingeschränkten Reaktionsfähigkeit und einer gestörten Koordination, was das Risiko von Unfällen deutlich erhöht.

Laut § 24a Abs. 2 StVG ist das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Betäubungsmitteln eine Ordnungswidrigkeit, wenn eine aktive THC-Konzentration im Blut von über 3,5 Nanogram pro Milliliter festgestellt wird – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin