Der Fahrer eines Pkw Land Rovers entzog sich der Verkehrskontrolle durch die Polizei.
Foto: HEIDI VOM LANDE
Hallo liebe Leser,
am Samstag hat sich ein Fahrer eines Pkw Land Rovers einer Verkehrskontrolle in Geesthacht entzogen.
Nach einer Verfolgungsjagd konnte er aber im Stadtgebiet geschnappt werden. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …
Autofahrer fiel schon früher als Verkehrssünder auf.
Am Samstag gegen 21:00 Uhr kam den Beamten im Rahmen ihrer Streifenfahrt in der „Wärderstraße“ in Geesthacht ein weißer Land Rover entgegen.
Dieser war bereits aufgrund von früheren Verkehrsdelikten bekannt.
Nachdem der Streifenwagen wendete und das Fahrzeug kontrollieren wollte, versuchte der Pkw-Fahrer sich der Kontrolle zu entziehen.
Verfolgungsfahrt mit stark erhöhter Geschwindigkeit.
Das Fahrzeug fuhr zunächst über eine rote Ampel und dann mit stark erhöhter Geschwindigkeit davon.
Im Rahmen der Verfolgung durch die Polizeibeamten konnte das Fahrzeug schließlich an der Kreuzung „Düneberger Straße/Geesthachter Straße“ festgestellt und angehalten werden.
Verkehrssünder bleibt im Auto sitzen.
Erst nach mehrmaliger Aufforderung stieg der Fahrzeugführer aus seinem Auto.
Bei dem Fahrer handelt es sich um einen 31-jährigen Geesthachter, gegen den gegenwärtig eine Fahrerlaubnissperre besteht.
Zudem bestand für das Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung.
Der 31-jährige Mann muss sich nun wegen diverser verkehrs- und strafrechtlicher Verstöße verantworten.
Die Kennzeichen und Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt, so Pressesprecher Tim Porth von der Polizeidirektion Ratzeburg.
Führerscheinsperre: Gründe und Fristen.
Die Führerscheinsperre dient als Sanktion bei schweren Verkehrsverstößen.
Sie geht laut bussgeldkatalog.org stets mit der Entziehung der Fahrerlaubnis einher.
Dies kann beispielsweise aufgrund von acht Punkten in Flensburg, Alkohol und/oder Drogen am Steuer geschehen.
Die Führerscheinsperre dauert mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre.
In Ausnahmefällen kann auch eine dauerhafte Sperrfrist verhängt werden.
Ist die Sperre für den Führerschein abgelaufen, bekommt der Betroffene ihn nicht automatisch zurück.
Er muss die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis explizit beantragen.
EURE HEIDI VOM LANDE
(Quelle: Polizeidirektion Ratzeburg)
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