S-Bahn, Gleisanlagen, Lebensgefahr, Betreten verboten, Jugendliche im Gleisbett, Bergedorf, Reinbek, Bezirk Bergedorf, Aufklärung, Gleisbereich

Lebensgefahr: Bahnanlagen sind keine Spielplätze.

 
Hallo liebe Leser,
am Samstag haben sich zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren im Gleisbereich auf der S-Bahn-Strecke Bergedorf – Reinbek, nahe der Kreuzung der Straßen Daniel-Hinsche-Straße und Hermann-Distel-Straße, aufgehalten.

Dort legten sie Gegenstände auf die Schienen. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

 

Äußerst leichtsinnige Jugendliche.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Bundespolizei Hamburg sollen sich am 22. März 2025 gegen 16:31 Uhr zwei männliche Jugendliche (Alter: 14 und 15 Jahre) im Gleisbereich auf der S-Bahn-Strecke Bergedorf – Reinbek, nahe der Kreuzung der Straßen Daniel-Hinsche-Straße und Hermann-Distel-Straße, aufgehalten und dort Gegenstände auf den Schienenkopf gelegt haben.

Die Handlung wurde von einem unbekannt gebliebenen Melder beobachtet und die Polizei informiert.
 

Lebensgefährlich: 1200 Volt im Gleisbereich.

Die Stromschienen im S-Bahn-Bereich führen 1200 Volt Gleichstrom.

Eine Berührung kann zu tödlichen Verletzungen führen.

Zum Begehungszeitpunkt fand im S-Bahnverkehr Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit eine S-Bahn auf den betroffenen Gleisen hätte verkehren können.

Durch die Bundespolizei wurde umgehend der S-Bahnverkehr für den betroffenen Streckenabschnitt gesperrt.

Zudem wurde eine Stromabschaltung für die Stromschiene im S-Bahn-Bereich veranlasst.
 

Jugendliche aus dem Gleisbereich geholt.

Umgehend wurden Streifen der Landespolizei sowie der Bundespolizei eingesetzt.

Im Rahmen der Fahndung konnte eine Streifenwagenbesatzung der Landespolizei die zwei Jugendlichen gegen 16:40 Uhr antreffen und aus dem Gleisbereich heraussprechen.

Erste Ermittlungen der Bundespolizei ergaben, dass ein Stein sowie eine Plastikflasche durch die Betroffenen auf den Schienenkopf gelegt und von einer S-Bahn überfahren worden seien.

Die Jugendlichen wurden durch die Bundespolizei bei ihren Wohnanschriften an ihre Erziehungsberechtigten übergeben.

Dort wurden in Anwesenheit der Erziehungsberechtigten Präventionsgespräche über die Gefahren im Gleisbereich geführt.

Gegen die betroffenen Jugendlichen wurden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich und Vornahme einer betriebsstörenden Handlung) eingeleitet.
 

Warnung vor tödlichen Gefahren auf Bahnanlagen.

„Wenn auch in diesem Fall keine Jugendlichen zu Schaden gekommen sind, weist die Bundespolizei Hamburg eindringlich hin: Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer. Der Appell gilt daher Eltern: Klären Sie Ihre Kinder und Jugendliche über die Gefahren im Gleisbereich auf und verbieten Sie den Aufenthalt im Gleisbereich unmissverständlich.“

 
EURE HEIDI VOM LANDE
 
(Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg)
 


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin