Besonders schwere Zwangsprostitution durch den Vater wurde vor Gericht verhandelt.
Beispielfoto: Pixabay
Hallo liebe Leser,
am Donnerstag, 17. Juli 2025, wurde die Beweisaufnahme wegen besonders schwerer Zwangsprostitution in Tateinheit mit Zuhälterei, sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener vor dem Landgericht Hamburg geschlossen und ein Urteil gefällt.
Der Angeklagte M.H. soll unter anderem ein Treffen mit Pastor M. in Ochsenwerder im Bezirk Bergedorf arrangiert haben, in dem sein 15-jähriger Sohn sexuelle Handlungen gegen Entgelt über sich ergehen lassen musste. Mehr dazu erfahrt ihr hier …
Vater „verkauft“ Jungen an evangelischen Pastor.
Im März 2022 soll sich der Angeklagte M.H. aus Billstedt mit dem gesondert angeklagten Mittäter Pastor M. darüber verständigt haben, dass sein damals erst 15-jähriger Sohn J.H. gegen ein Geld in Höhe von 2.800 Euro sexuelle Dienste gegenüber dem evangelischen Pastor erbringt.
Ende März 2022 soll es daraufhin zu einem Treffen zwischen den Dreien in Ochsenwerder gekommen sein, bei dem das Kind die von ihm verlangten sexuellen Handlungen gegen das vereinbarte Entgelt gegenüber Pastor M. vornahm.
Hierzu soll sich der Junge erst bereiterklärt haben, nachdem der Angeklagte und Pastor M. auf diesen mit Nachdruck eingeredet hatten.
Dabei soll der Vater im Falle der Weigerung mit „großen Konsequenzen“ gedroht haben.
Auch Escort-Service für Männer.
In der Folgezeit soll der Angeklagte über Online-Escort-Profile weitere Treffen mit Freiern organisiert und dort sexuelle Dienstleistungen seines Sohnes angeboten haben.
Insgesamt soll es bis Juni 2022 zu fünf weiteren Gelegenheiten gekommen sein, bei denen der von dem Angeklagten massiv unter Druck gesetzte Geschädigte entgeltliche sexuelle Dienstleistungen gegenüber Männern, davon in zwei Fällen erneut gegenüber Pastor M, erbrachte.
Der angeklagte Vater M.H. soll Ort und Preis der Dienstleistungen festgelegt und einen erheblichen Anteil der Entlohnung für sich behalten haben.
Soweit der Sohn bei mehreren Gelegenheiten Bedenken gegen die Ausübung der Prostitution erhob, soll der Angeklagte nachdrücklich auf seinen Sohn eingewirkt haben, indem er unter anderem konkrete Gewalthandlungen gegen ihn in Aussicht stellte, sollte er sich Dritten gegenüber offenbaren.
Anm.: Der Sohn soll sich laut NDR damals offenbar seiner Mutter anvertraut haben, die nicht mehr mit dem Vater zusammenlebte. Mit ihr zusammen suchte er die Polizei auf.
Gestern Urteil im Strafverfahren erfolgt.
In dem Strafverfahren vor dem Landgericht Hamburg wurde die Beweisaufnahme am Donnerstag geschlossen.
Im Anschluss gab es die Plädoyers und das letzte Wort konnte entgegengenommen werden.
Das Urteil: „Der Angeklagte wurde wegen Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger in Tateinheit mit Beihilfe zu sexuellen Missbrauch von Jugendlichen und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.“, so die Gerichtspressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichtes.
Der Stern schreibt unter www.stern.de dazu: „Die ursprünglichen Hauptvorwürfe der besonders schweren Zwangsprostitution und Zuhälterei sah das Gericht demnach nicht als bestätigt an. Zwar habe der Vater den Kontakt zwischen seinem Sohn und dem Pastor hergestellt und Geld für dessen Dienste genommen. Den Vorwurf, der Angeklagte habe seinen Sohn mit Drohungen und Gewalt dazu gebracht, sah das Gericht der Sprecherin zufolge aber nicht als bewiesen an. Der Jugendliche hatte nach Auffassung des Gerichts teilweise gelogen. Zudem habe er sich auch schon vorher prostituiert. Dies habe sich unter anderem aus der Auswertung von Chatnachrichten ergeben.“
EURE HEIDI VOM LANDE
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