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Auf dem Hausboot in Moorfleet fand im April 2025 ein schlimmes Verbrechen statt.

Beispielfoto: Pixabay
 
Hallo liebe Leser,
am 22. April 2025 wurde die Bestseller-Autorin Alexandra Fröhlich (†58) tot auf ihrem Hausboot in Moorfleet im Bezirk Bergedorf entdeckt.

Heute wurde das öffentliche Urteil gegen den Sohn verkündet. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

 

Über die Autorin Alexandra Fröhlich.

Alexandra Fröhlich lebte als Autorin in Hamburg und arbeitete als freie Textchefin für verschiedene Frauenmagazine.

Mit ihren Romanen »Meine russische Schwiegermutter und andere Katastrophen« und »Gestorben wird immer« stand sie monatelang auf der SPIEGEL-Bestsellerliste.
 

Mord auf Hausboot in Moorfleet.

Laut Angaben der Polizei Hamburg fanden Angehörige im April 2025 die 58-jährige Autorin leblos auf ihrem Hausboot am Holzhafenufer.

Die Zielfahndung des Landeskriminalamts Hamburg (LKA 23) konnte am 6. Mai den 22-jährigen Sohn als dringend Tatverdächtigen verhaften.

Eine Sektion des Leichnams hatte ergeben, dass die Frau durch die Einwirkung stumpfer Gewalt zu Tode gekommen war.

Im Rahmen der gemeinsamen Ermittlungen der Mordkommission (LKA 41) und der Abteilung für Kapitaldelikte der Staatsanwaltschaft Hamburg geriet der 22-Jährige in den Fokus der Beamtinnen und Beamten.
 

Urteil im Sicherungsverfahren vor Landgericht Hamburg.

Der Sohn F. muss sich wegen des Verdachts des Mordes im Sicherungsverfahren vor dem Schwurgericht verantworten.

Er soll am 22.04.2025 auf einem Hausboot am Holzhafenufer seiner schlafenden Mutter mit einem bislang unbekannten Schlagwerkzeug, möglicherweise einem Hammer, in Tötungsabsicht mehrfach gegen Kopf und Hals geschlagen haben.

Die Geschädigte erlitt dabei unter anderem ein offenes Schädelhirntrauma und verstarb noch am Tatort.

Nach vorläufiger sachverständiger Einschätzung handelte Sohn F. zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt im Zustand der Schuldunfähigkeit.

Das Schwurgericht hat daraufhin heute die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beschuldigte.

Die Kammer ist damit im Ergebnis den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gefolgt.

Entsprechend wurde im Anschluss auch beidseitig ein Rechtsmittelverzicht erklärt.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.
 
EURE HEIDI VOM LANDE
 


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin