Eine neue Erziehungsberatungsstelle soll zum 1. Mai in Bergedorf geschaffen werden.
Hallo liebe Leser,
das Bezirksamt Bergedorf plant die Einrichtung einer zusätzlichen Beratungsstelle in freier Trägerschaft zum 01. Mai 2024 und eröffnet hiermit ein formloses Verfahren für potenzielle Anbieter.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2024. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …
Zielgruppe der neuen Erziehungsberatungsstelle.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Erziehungsberatungsstelle in freier Trägerschaft plant das Bezirksamt Bergedorf, um die bestehenden Beratungsangebote zu ergänzen und Wartezeiten zu reduzieren.
Die Zielgruppe der neuen Beratungsstelle umfasst Eltern, alleinerziehende Mütter und Väter, sowie andere Erziehungsberechtigte und deren Bezugspersonen.
Auch Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie deren Familien sollen von den Beratungsangeboten profitieren.
Das soll die Erziehungsberatungsstelle bieten.
Die Erziehungsberatungsstelle soll ein breites Spektrum an Leistungen anbieten, darunter Erziehungs- und Familienberatung, präventive Angebote und Vernetzungsaktivitäten.
Ziel ist es, die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken und die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern.
Interessenbekundungsverfahren.
Interessierte Anbieter sind nun aufgefordert, ihre Unterlagen bis zum 31. März 2024 beim Fachamt Sozialraummanagement des Bezirksamts Bergedorf einzureichen.
Die Bewerbung sollte eine detaillierte Konzeption zur Umsetzung der Anforderungen, Nachweise über Erfahrungen im Bereich der Erziehungsberatung, Informationen zur Qualifikation des Personals sowie einen Finanz- und Kostenplan enthalten.
Das Bezirksamt Bergedorf freut sich auf aussagekräftige Bewerbungen und die Zusammenarbeit mit einem geeigneten Träger für die neue Erziehungsberatungsstelle.
Nähere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren gibt es beim Bezirksamt Bergedorf, Fachamt Sozialraummanagement, Wentorfer Str. 38, 21029 Hamburg, bei Normen Danelzig (Tel: 040 42891-2946).
Das Interessenbekundungsverfahren ist in § 7 Abs. 2 Satz 2 BHO definiert.
Durch ein Interessenbekundungsverfahren erlangt das Bezirksamt Bergedorf einen Marktüberblick und kann feststellen, ob es Interessenten für die Übernahme der Aufgabe gibt, welche Preisvorstellungen zu dieser Leistung existieren und welche Vorstellungen der Markt zur Art der Aufgabenerfüllung hat.
EURE HEIDI VOM LANDE
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