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Tatort Ostlandring in Reinbek: Fahrzeug in Brand gesetzt.

Beispielfoto: Pixabay
 
Hallo liebe Leser,
heute Nacht konnten zwei Personen von der Polizei festgenommen werden, die zuvor in Reinbek einen Pkw in Brand gesetzt haben sollen.

Bei der Festnahme der Tatverdächtigen kam es zu einem äußerst brutalen Angriff auf eine Polizeibeamtin. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

 

Pkw in Flammen: Verdacht der Brandstiftung.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand meldeten Zeugen gegen 01:40 Uhr einen brennenden Pkw VW Golf im Ostlandring in Reinbek.

Zuvor sollen am Fahrzeug zwei Personen beobachtet worden sein, die sich verdächtig verhalten haben sollen.

Eine Brandstiftung konnte nicht ausgeschlossen werden.
 

Fahndungserfolg am Bahnhof Reinbek.

Aufgrund der guten Personenbeschreibung konnten im Rahmen der Fahndung zwei Personen im Bereich des Bahnhofs in Reinbek festgenommen werden, als sie mit einem Taxi wegfahren wollten.

Hierbei handelt es sich um einen 21-jährigen Mann aus Seevetal und seinem 45-jährigen Vater aus Reinbek.
 

Widerstand gegen und Angriff auf die Staatsgewalt.

Bei der Festnahme sollen die beiden Männer erheblichen Widerstand geleistet haben.

Der 21-jährige Tatverdächtige soll eine Beamtin zu Fall gebracht und mehrfach mit der Faust auf die am Boden liegende Beamtin eingeschlagen haben.

Neben ihr sollen zwei weitere Polizeibeamte durch die Widerstandshandlungen verletzt worden sein.
 

Konflikte im Privatleben?

Hintergrund für die Brandstiftung könnten Streitigkeiten im privaten Bereich sein.

Zur Schadenshöhe können derzeit noch keine Angaben gemacht werden, erklärt Pressesprecherin Jacqueline Fischer von der Polizeidirektion Ratzeburg.

Die Ermittlungen wurden eingeleitet und die polizeilichen Maßnahmen bei den festgenommenen Männern dauern an, so Pressesprecher Dr. Jens Buscher von der Staatsanwalt Lübeck.

Sachdienliche Hinweise zu dem Brand nimmt die Kriminalpolizei Reinbek unter der Telefonnummer: 040/ 727 707-0 entgegen.
 

Strafe bei Angriff auf Polizisten.

Im Grundsatz können für das Widerstandleisten eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.

Der Regelstrafrahmen erhöht sich auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn ein besonders schwerer Fall vorliegt.

Ein besonders schwerer Fall liegt nach § 113 Abs. 2 StGB vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
3. die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.
 
EURE HEIDI VOM LANDE
 
(Quelle: Staatsanwaltschaft Lübeck und Polizeidirektion Ratzeburg)
 


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin