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Hamburg erlässt als erstes Bundesland ein Waffenverbot im öffentlichen Nahverkehr.

 
Hallo liebe Leser,
auf Grundlage des von der Bundesregierung verabschiedeten Sicherheitspakets erlässt Hamburg als erstes Bundesland das Waffenverbot im öffentlichen Nahverkehr.

Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

 

Sicherheitsgefühl für Menschen im Nahverkehr stärken.

Immer mehr Menschen in Hamburg nutzen den öffentlichen Nahverkehr. Die Attraktivität des ÖPNV hängt dabei auch ganz entscheidend von einem hohen Sicherheitsgefühl ab.

Damit sich alle Menschen in Bussen und Bahnen sicher fühlen können, hat der Senat vergangene Woche die „Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs“ beschlossen, die am gestrigen Sonntag formal in Kraft getreten ist und ab dem heutigen Montag umgesetzt wird.

Die entsprechende Ermächtigung hatte die Bundesregierung den Ländern mit dem neuen Sicherheitspaket (in § 42 Absatz 5 Satz 1 WaffG) erteilt.

Zuletzt hatte Hamburg die neuen gesetzlichen Regelungen bereits bei öffentlichen Veranstaltungen, wie dem Winterdom und auf Weihnachtsmärkten, konsequent angewandt.
 

Details zum Waffenverbot.

Die Details der neuen Verordnung zum Waffenverbot im Hamburger Nahverkehr stellten Innensenator Andy Grote, Verkehrssenator Anjes Tjarks und Polizeipräsident Falk Schnabel gemeinsam mit Christian Huppertz, Leiter der DB Sicherheit Nord, und Saskia Heidenberger, Personalvorständin der Hamburger Hochbahn AG, am Montag vor.

Das Waffenverbot umfasst demnach neben Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände u. a. auch Messer, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte (mit Ausnahme von amtlich zugelassenen Reizstoffsprühgeräten).

Betroffen sind alle
| U-Bahnen der Hamburger Hochbahn AG,
| Bahnen der AKN Eisenbahn GmbH,
| Nahverkehrsbusse,
| U-Bahnhöfe und Haltestellen der AKN Eisenbahn GmbH im Hamburger Stadtgebiet,
| sowie die ausgewiesenen öffentlichen Bereiche am Hauptbahnhof, am Jungfernstieg (Alsteranleger) und am Zentralen Omnibusbahnhof.
 

Verlängerung auch für S-Bahn.

Parallel befindet sich eine entsprechende Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) für die Bahnen des Bundes derzeit in der Abstimmung.

Die Bundespolizei hatte kürzlich für den Übergangszeitraum eine Allgemeinverfügung für den Geltungsbereich der S-Bahn Hamburg mit Gültigkeit bis zum 1. Januar 2025 erlassen, die darüber hinaus verlängert werden kann.

Die bereits seit 2007 bestehenden Waffenverbotsgebiete Reeperbahn und Hansaplatz bleiben in Hamburg bestehen.

Hamburg war seinerzeit das erste Bundesland, das entsprechende Waffenverbotsgebiete ausgewiesen hat.

Das Waffenverbot, das im Oktober 2023 für den Hamburger Hauptbahnhof in Kraft getreten war, wird mit der aktuellen Verordnung abgelöst.
 

Landes- und Bundespolizei sowie Sicherheitsdienste arbeiten zusammen.

Gemeinsames Ziel von Landes- und Bundespolizei und der Sicherheitsdienste (Hochbahn-Wache, DB-Sicherheit) ist es, die subjektive und objektive Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr in Hamburg weiter zu stärken.

Alle vier Partner werden bei der Durchsetzung des Verbots eng zusammenarbeiten.

Innensenator Andy Grote: „Hamburg ist das erste Bundesland, das die Möglichkeiten des Sicherheitspaketes jetzt Schritt für Schritt umsetzt. Nach der Durchsetzung des Waffenverbots auf öffentlichen Veranstaltungen wie den Weihnachtsmärkten und auf dem Winterdom, erhöhen wir das Entdeckungsrisiko weiter und knüpfen das Netz der Kontrollen immer enger. Wir wollen so viele Messer und Waffen wie möglich aus dem Verkehr ziehen. Denn diese haben gerade dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, nichts zu suchen.“

 

Hohe Geldstrafen können verhängt werden.

Vorgesehen sind zielgerichtete und anlassbezogene Kontrollen bei entsprechenden Verdachtsmomenten im täglichen Dienst, aber auch gemeinsame Schwerpunkteinsätze der vier Sicherheitspartner. Werden bei einer Überprüfung Verstöße festgestellt, so drohen empfindliche Geldbußen (im Rahmen von 150,00 Euro bis zu 10.000,00 Euro) und einer Sicherstellung der Waffe.

Ausgenommen sind u. a. Sicherheitskräfte, aber auch Handwerker und Mitarbeiter im gewerblichen Geld- und Werttransport. Auch für gastronomische Betriebe, Pfadfindergruppen und Anwohner, die Messer in verschlossenen Behältnissen oder Verpackungen mit sich führen, gelten Ausnahmen.

Verkehrssenator Anjes Tjarks: „Eine größtmögliche Sicherheit im ÖPNV ist für uns ein zentrales Thema, das wir stets im Blick haben, um mögliche weitere Maßnahmen auszuloten und umzusetzen. Derzeit sind knapp 700 qualifizierte Sicherheitskräfte rund um die Uhr im hvv-Bereich unterwegs und sorgen allein durch ihre Präsenz für mehr Sicherheit. Die Zusammenarbeit zwischen der Landespolizei, der Bundespolizei und den Sicherheitskräften der HOCHBAHN und der S-Bahn funktioniert ausgezeichnet, wie die Quattro-Streife am Hauptbahnhof zeigt. Im Zuge des jetzt gültigen Waffenverbots im ÖPNV wird es weitere gemeinsame Schwerpunkteinsätze geben. Es ist richtig und gut, dass Hamburg hier eine Vorreiterrolle einnimmt. Denn wir wollen, dass sich die Fahrgäste im ÖPNV so sicher wie möglich fühlen.“


 
EURE HEIDI VOM LANDE
 
(Quelle: Polizei Hamburg)
 


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin