Beginn der Gewässerunterhaltungssaison in Bergedorf.
Hallo liebe Leser,
mit dem Einsetzen der Herbstmonate beginnt die Unterhaltungssaison an Bergedorfer Gewässern.
Grundstückeigentümer sind nun verpflichtet, ihre Gewässerabschnitte zu kontrollieren und notwendige Arbeiten zu verrichten. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …
Pflegearbeiten an Gräben und Bächen.
Von Oktober bis Ende Februar sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, an ihren Gräben und Bächen notwendige Pflegearbeiten vorzunehmen.
So soll ein ungehinderter Wasserabfluss sichergestellt und die ökologischen Funktionen der Gewässer erhalten werden.
Die Unterhaltungspflicht ist im Hamburgischem Wassergesetz (§ 40) geregelt.
Sie umfasst unter anderem die Entfernung von Ablagerungen, die Pflege von Uferbereichen und die Förderung der natürlichen Vegetation.
Eine ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung schützt vor Überschwemmungen und Schäden und leistet gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Artenschutz.
Gräben und Bäche: Wichtige Lebensadern im Bezirk.
Werden notwendige Maßnahmen nicht durchgeführt, kann es zu Rückstauungen und Beeinträchtigungen im gesamten Entwässerungssystem kommen.
Dies birgt nicht nur Gefahren für Anwohnerinnen und Anwohner, sondern kann auch haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Das Bezirksamt ruft daher alle Eigentümerinnen und Eigentümer dazu auf, ihre Gewässerabschnitte regelmäßig zu kontrollieren und erforderliche Arbeiten gewissenhaft umzusetzen.
Bezirksamtsleiterin Cornelia Schmidt-Hoffmann: „Unsere Gräben und Bäche sind kleine, aber wichtige Lebensadern im Bezirk. Wer sie pflegt, schützt vor Überschwemmungen und erhält dabei wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Gerade in Zeiten häufiger Starkregenereignisse ist diese Verantwortung aktueller denn je.“
Weitere Informationen und Hilfestellungen bietet die Wasserbehörde des Bezirksamtes in Form von Flyern, die am Standort Wentorfer Straße 38a erhältlich sind.
Darüber hinaus sind die Richtlinien zur Gewässerunterhaltung der Umweltbehörde BUKEA auch online zu finden: Richtlinie Gewässerunterhaltung – hamburg.de.
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