Kulturlandschaft, Vier- und Marschlande, Bezirk Bergedorf, Grundsteuer, SPD-Fraktion, Nachjustierung

Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande.

Foto: HEIDI VOM LANDE
 
Hallo liebe Leser,
die SPD‑Fraktion Bergedorf fordert mit einem Antrag in der Bezirksversammlung eine Nachjustierung des Hamburger Grundsteuermodells, die den Belangen der ländlich geprägten Stadtteile wie die Vier‑ und Marschlande stärker gerecht wird.

Ziel ist es, die besondere Siedlungs‑ und Grundstücksstruktur sowie die Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande besser zu berücksichtigen und unverhältnismäßige Mehrbelastungen für die dortigen Eigentümer:innen zu vermeiden. Mehr dazu hier …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

 

Grundsteuerreform trifft ländliche Gebiete hart.

Hamburg berechnet die Grundsteuer seit 2025 nach einem wertunabhängigen Flächenmodell, bei dem je Quadratmeter Grundstücks‑ und Gebäudefläche pauschale Äquivalenzzahlen angesetzt und anschließend mit Messzahlen und Hebesätzen (u. a. Grundsteuer B: 975 %, Grundsteuer C: 8.000 %) multipliziert werden.

Die Einstufung der Wohnlagen basiert auf einem Wohnlagenverzeichnis, das ursprünglich für den Mietenspiegel entwickelt wurde und stark von Bodenrichtwert, Einwohnerdichte und Statusindex geprägt ist.

Gerade in den Vier‑ und Marschlanden, wo großflächige, historisch landwirtschaftlich geprägte Grundstücke und eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten vorherrschen, führt dieses Modell zu erheblichen Grundsteuersteigerungen – teilweise werden Verdoppelungen bis hin zu Verzehn‑ und Verzwanzigfachungen gegenüber der früheren Grundsteuer berichtet.

SPD‑Bezirksabgeordneter Paul Veit erklärt dazu: „Wer politisch die Kulturlandschaft der Vier‑ und Marschlande erhalten will, darf die Menschen dort nicht mit einer Grundsteuer bestrafen, die ihre historisch gewachsenen Grundstücke wie innerstädtisches Bauland behandelt.“

 

Antrag der SPD-Fraktion Bergedorf fordert Maßnahmen.

Der Antrag der SPD‑Fraktion Bergedorf sieht ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, das sich an die Finanzbehörde als federführende Hamburger Fachbehörde richtet:

| Anpassung von Wohnlagenverzeichnis und Wohnlagenverordnung: Ländlich geprägte Gebiete mit großen, überwiegend nicht oder nur eingeschränkt nutzbaren Grundstücken, schlechter Infrastruktur und besonderen Lärm‑ bzw. Hochwasserbelastungen sollen künftig ausdrücklich berücksichtigt und die Gewichtung der Indikatoren entsprechend justiert werden.

| Zusätzliche Wohnlagekategorien und kollektive Neubewertungen: Neue Kategorien wie „ländliche Lage“, „mangelhafte öffentliche Infrastruktur“ oder „anders belastete Lage“ sollen eingeführt werden; Straßenzüge oder Quartiere sollen kollektiv neu bewertet werden können, statt allein über teure Einzelgutachten.

| Differenzierung des Flächenmodells nach Nutzung und Bebaubarkeit: Für dauerhaft nicht bebaubare oder real nur stark eingeschränkt nutzbare Flächen sollen niedrigere Äquivalenz‑ oder Messzahlen geprüft und entwickelt werden.

| Regionale Auswertung der Hebesätze und Teilraum‑Kostenneutralität: Die Belastungswirkungen der Grundsteuer sollen nach Stadtregionen (Innenstadt, urbane Gebiete, ländliche Gebiete) ausgewertet und Vorschläge erarbeitet werden, wie Kostenneutralität auch auf Ebene solcher Teilräume erreicht werden kann.

| Weiterentwicklung der Härtefallregelung nach § 8 HmbGrStG: Typische Konstellationen im Landgebiet (übergroße Grundstücke mit Bauverbot, Lärm‑ und Hochwasserbelastungen, Marsch‑ und Landschaftsschutzgebiete) sollen als Regelbeispiele anerkannt und Verfahren vereinfacht werden, auch für Wohngrundstücke.

| Stärkere Nutzung der Erlassmöglichkeiten für Kulturlandschaft und Grünfunktionen: Kulturgut‑ und Grünflächenerlasse sollen gezielt auf politisch gewollte Kulturlandschaften wie die Vier‑ und Marschlande angewendet bzw. weiterentwickelt werden.

| Mehr Transparenz und Beteiligung: Daten des Wohnlagenverzeichnisses und der Grundsteuerberechnung sollen leicht zugänglich veröffentlicht und kollektive Überprüfungsverfahren für Straßen und Quartiere geschaffen werden.

| Prüfung einer stärkeren Trennung von Boden‑ und Gebäudekomponente: Im Lichte des Urteils des Finanzgerichts Hamburg vom 13.11.2024 (Az. 3 K 176/23) sollen Modelle geprüft werden, bei denen Boden‑ und Gebäudekomponente der Grundsteuer stärker getrennt und unterschiedlich ausgestaltet werden, um Härten großer, nur begrenzt nutzbarer Grundstücke abzumildern.

SPD‑Fraktionsvorsitzende Katja Kramer betont: „Wir stellen das Hamburger Grundsteuermodell nicht grundsätzlich in Frage, aber wir erwarten, dass es dort nachjustiert wird, wo es nachweislich zu systematischen Ungerechtigkeiten für ländliche Stadtteile führt.“

 

Kulturlandschaft statt Steuerfalle.

Die SPD‑Fraktion macht deutlich, dass die Vier‑ und Marschlande nicht nur Wohnort, sondern eine für ganz Hamburg wichtige Kulturlandschaft und Erholungsregion sind.

Durch das derzeitige Zusammenspiel von Wohnlagenverzeichnis, Flächenmodell und Hebesätzen werden jedoch wirtschaftlich kaum nutzbare Flächen steuerlich wie voll nutzbares Bauland behandelt – eine Konsequenz, die den politischen Zielen von Stadtentwicklung und Umweltpolitik widerspricht.

SPD‑Fachsprecher für die Vier- und Marschlande Heinz Jarchow fasst die Kernbotschaft zusammen: „Die Menschen in den Vier‑ und Marschlanden tragen mit ihren Flächen und ihrer Lebensweise zum Erhalt einer einzigartigen Kulturlandschaft bei. Es ist unsere Aufgabe als Bezirkspolitik dafür zu sorgen, dass das Grundsteuermodell diese Leistung anerkennt und nicht zur Steuerfalle für den ländlich geprägten Raum wird.“

Die SPD‑Fraktion Bergedorf erwartet, dass die Finanzbehörde die vorgeschlagenen Prüfaufträge und Anpassungen ernsthaft aufnimmt und gemeinsam mit Senat und Bürgerschaft Lösungen erarbeitet, die eine faire Balance zwischen stadtweiten Einnahmezielen und regionaler Gerechtigkeit herstellen.
 
EURE HEIDI VOM LANDE
 


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin