Informationsveranstaltung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Hallo liebe Leser,
Vorsorge ist wichtig, aber was sollte unbedingt für den Notfall geregelt sein? Wo liegt der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung und was gilt es zu beachten?
Zu diesem Thema lädt der Pflegestützpunkt des Bezirksamts Bergedorf in Kooperation mit dem Betreuungsverein Bergedorf e.V. am 4. März zu einer Informationsveranstaltung ein. Mehr dazu hier …
Richtig vorsorgen für den Ernstfall.
Die Vorstellung aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unglücksfalls nicht mehr in der Lage zu sein, für sich selbst zu entscheiden ist belastend. Aber gerade deshalb sollte man sich mit dem Thema Vorsorge beschäftigen.
Das Gesetz bietet verschiedene Möglichkeiten, bereits bei vollem Bewusstsein und mit klarem Verstand wichtige Entscheidungen für den Ernstfall zu treffen.
Mit einer Vorsorgevollmacht wird die Vertretung für den Fall geregelt, dass die eigene Fähigkeit Entscheidungen zu treffen, z.B. aufgrund von Erkrankung oder Behinderung, eingeschränkt ist.
Eine Betreuungsverfügung kann genutzt werden, um Vorgaben für zukünftige Betreuer festzulegen, wenn keine Vertrauensperson bevollmächtigt werden kann.
Die Patientenverfügung legt im Vorwege Entscheidungen über Behandlungsmaßnahmen am Lebensende fest.
Die Informationsveranstaltung umfasst u.a. Fragen, wie eine Vorsorgevollmacht erstellt werden sollte und welche Unterstützung der Betreuungsverein Bergedorf e.V. den Vollmachtnehmern bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe geben kann. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei und eine Anmeldung nicht erforderlich. Eure HEIDI VOM LANDE
Wann und wo?
Datum: Mittwoch, 04. März 2020
Zeit: 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Ort: Pflegestützpunkt Bergedorf, Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg
City-Center Bergedorf (CCB), Eingang D, 2. Stock
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