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Vorsicht: Betrüger lauern überall!

 
Hallo liebe Leser,
seit Jahresbeginn sind bereits rund 100 Anzeigen wegen einer Betrugsmasche beim Onlinebanking erstattet worden. Der Schaden beläuft sich auf einen mittleren fünfstelligen Betrag. Die Polizei warnt!

Bei dieser Betrugsmasche werden Bankkunden, die über eine Suchmaschine auf die Website ihrer Hausbank gelangen wollen, auf täuschend echt aussehende Fake-Websites geleitet. Mehr erfahrt ihr nachfolgend …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

 

Augen und Ohren auf beim Onlinebanking!

Bankkunden, die über eine Suchmaschine auf die Website ihrer Hausbank gelangen wollen, werden auf täuschend echt aussehende Fake-Websites geleitet.

Beim Lock-In zum Onlinebanking erfolgt dann eine Fehlermeldung mit der Aufforderung eine bestimmte Telefonnummer anzurufen, weil das Konto angeblich gesperrt sei.

Hier fordert ein vermeintlicher Mitarbeiter der Bank den Fernzugriff auf den Rechner des Kunden, um das Problem zu beheben. Den Tätern gelingt es so, Zugriff auf das Konto ihres Opfers zu erlangen und Software auf dessen Rechner zu installieren, um beispielsweise ein Video-Ident-Verfahren durchzuführen.

Die Täter eröffnen dann ein Konto bei einer Onlinebank auf den Namen ihrer Opfer. Zur Identifizierung werden die Opfer aufgefordert, ein Video-Ident-Verfahren durchzuführen oder eine Ausweiskopie hochzuladen – dies sei angeblich erforderlich, um ihr Bankkonto wieder freizuschalten.

Im Anschluss hieran veranlassen die Täter Überweisungen auf die so angelegten Konten. Die Opfer werden in diesem Zusammenhang aufgefordert, die entsprechenden Transaktionsnummern (TAN bzw. iTAN) mitzuteilen – diese seien angeblich nötig, um die Freischaltung des Kontos abzuschließen.
 

Die Polizei rät bei Onlinebanking daher:

– Besucht die Website der Bank nie über eine Suchmaschine bzw. Verlinkung.

– Erlaubt euch unbekannten Personen keinen Zugriff auf den PC; im Zweifel ruft den Kundenservice der Bank über eine selbst recherchierte Telefonnummer an.

– Übermittelt niemals Ausweiskopien im Internet.

– Das Video-Ident-Verfahren ist nur nötig, um ein neues Konto bei einer Onlinebank zu eröffnen. Führt es nicht zu anderen angeblichen Zwecken durch.

– Die TAN bzw. iTAN ist Bestandteil der sogenannten „Zwei-Faktoren-Authentifizierung“ und nur für den Kontoinhaber bestimmt. Gebt diese niemals an andere Personen weiter.
 
EURE HEIDI VOM LANDE
 
(Original-Content von: Polizei Hamburg, übermittelt durch news aktuell)
 


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin