Verbraucherzentrale und Polizei warnen vor der Zahlfunktion „Geld an einen Freund senden“.
Hallo liebe Leser,
kriminelle Betreiber von Fake-Shops nutzen neuerdings die Paypal- Zahlfunktion „Geld an einen Freund senden“, so die Polizei Hamburg und die Verbraucherzentrale Hamburg.
Bei dieser Zahlmethode wird der Käuferschutz umgangen und geleistete Geldbeträge können nicht zurückgefordert werden.
Mehrere betroffene Verbraucher:innen haben sich in den letzten Wochen deswegen an die Verbraucherzentrale Hamburg gewandt. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …
Paypal-Falle im Fake-Shop.
Wird in Fake-Shops die Bezahlung über einen Paypal-Link angeboten, ist die Weiterleitung zum Zahlungsdienstleister meist so konfiguriert, dass der Kaufbetrag und die Option „Geld an einen Freund senden“ voreingestellt sind.
„Wer beim Bezahlprozess nicht alles genau prüft und mit dieser Funktion Geld überweist, sieht es nie wieder“, warnt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Die Bezahlung mit Paypal stufen Verbraucher:innen laut Rehberg wegen des sogenannten Käuferschutzes häufig als sicher ein.
Doch damit lägen sie manchmal falsch. Denn lediglich bei der Paypal-Zahlfunktion „Waren und Dienstleistungen“ greift der Käuferschutz des Zahlungsdienstleisters, mit dem sich Geld bei Problemen zurückfordern lässt.
Bei der Option „Freunde und Familie“ entfällt der Paypal-Käuferschutz hingegen. Diesen Umstand machen sich die kriminellen Betrüger zunutze.
Paypal-Zahlungen bewusst kontrollieren.
Um auch bei Zahlungsabwicklungen via Paypal Betrug zu vermeiden, sollten Verbraucher:innen grundsätzlich darauf achten, dass sie Geld nicht als persönliche „Zahlungen an Freunde und Familie“ transferieren, sondern tatsächlich für „Artikel oder Dienstleistungen bezahlen“.
Die jeweilige Zahlfunktion wird von Paypal ausgewiesen oder lässt sich an einem Geschenk-Symbol für den Empfängerkreis „Freunde und Familie“ erkennen.
„Viele Menschen sind mittlerweile vorsichtiger beim Online-Shopping und sehen von einer Bestellung ab, wenn sie lediglich mit Kreditkarte oder per Vorkasse zahlen können“, berichtet Verbraucherschützerin Rehberg.
Bei diesen beiden, in gefälschten Online-Shops am häufigsten verwendeten Zahlmethoden lässt sich die geleistete Summe bei ausbleibender Warenlieferung nicht einfach zurückbuchen.
Nicht auf fragwürdige Online-Shops hereinfallen.
Immer wieder kommt es vor, dass auf Internetseiten Waren nur zum Schein angeboten und später nicht geliefert werden.
Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht auf ihrer Website www.vzhh.de/fake-shop-liste regelmäßig die URLs fragwürdiger Online-Shops und gibt nützliche Tipps zu Bestellungen im Netz.
Wer vermutet, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sollte sich umgehend an die Polizei wenden.
Wissenswertes zu Straftaten im Internet und Tipps zur Anzeigenerstattung hat die Polizei Hamburg auf ihrer Homepage www.polizei.hamburg/vorsicht-betrug bereitgestellt.
EURE HEIDI VOM LANDE
(Quelle: Polizei Hamburg)
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