Kinderpornografie, sexueller Missbrauch, Razzia, Polizei Hamburg, Delikte, Aktion, Aufklärungsquote

Auch in Bergedorf trieb ein Kinderschänder sein Unwesen.

Beispielfoto: Pixabay
 
Hallo liebe Leser,
die Strafverfolgungsbehörden mehrerer Bundesländer haben in der letzten Woche mehr als 300 Durchsuchungsbeschlüsse im Deliktsbereich der Kinderpornografie vollstreckt.

Auch in Hamburg erfolgten zahlreiche Durchsuchungen. Mehr dazu erfahrt ihr hier …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

 

Kinderpornografie: Bereits im Visier der Polizei?

In Hamburg wurden die Ermittler:innen der zuständigen Fachdienststelle (LKA 54) in der letzten Woche bei ihren knapp dreißig Durchsuchungen von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei unterstützt.

Hierbei wurden unter anderem Notebooks, Mobiltelefone und Speichermedien sichergestellt.

Neben Hamburg wurden auch in Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin verstärkt Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

Dazu Jan Hieber, Hamburgs LKA-Leiter: „Durch unser kontinuierliches und konsequentes Vorgehen gegen Kinderpornografie zeigen wir immer wieder, dass das vermeintlich anonyme Internet keinen Schutz vor Strafverfolgung garantiert. Die Maßnahmen in mehreren Bundesländern unterstreichen die große Bedeutung, die wir diesem Themenfeld beimessen. Wer solche Taten begeht, sollte sich des hohen Entdeckungsrisikos bewusst sein und jederzeit davon ausgehen, bereits im Visier der Polizei zu sein.“

 

Große Aktion gegen Kinderpornografie in 2023.

Jeden Tag geht die Polizei bundesweit gegen verbotene Pornografie vor, zu welcher insbesondere auch Missbrauchsdarstellungen von Kindern gehören.

Bereits im vergangenen Jahr gab es im norddeutschen Raum abgestimmte Durchsuchungen.

Damals waren in Hamburg über 70 Einsatzkräfte beteiligt.

Die Ermittler der zuständigen Fachdienststelle (LKA 54) wurden bei ihren knapp 40 Durchsuchungen von Beamtinnen und Beamten der Bereitschaftspolizei unterstützt.

Auch zwei Staatsanwälte haben den damaligen Einsatz der Polizei im Juni 2023 begleitet.
 

Fallzahlen von 2022 zu 2023 erneut gestiegen.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) sind die Fallzahlen im Bereich Kinder- und Jugendpornografie von 2022 zu 2023 erneut gestiegen.

Die eingehenden Hinweise der Organisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) machen derzeit einen Großteil der polizeilichen Ermittlungen aus.

2015 wurden beim BKA etwa 14.500 solcher Fälle aus den USA gemeldet, 2023 waren es 179.000 Fälle – im Vorjahresvergleich gab es demnach einen Anstieg um ca. 32 % (2022: 136.500 Fälle).
 

Aufklärungsrate bei rund 90 Prozent.

Die Aufklärungsquote ist in diesem Deliktsbereich seit Jahren kontinuierlich auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2022 lag sie bei rund 80 % und im Jahr 2023 sogar bei rund 90%. Zum einen beinhalten die eingehenden NCMEC-Meldungen häufig detaillierte Hinweise auf eine tatverdächtige Person, zum anderen ermöglichen technische Entwicklungen eine vermehrte Aufklärung der Straftaten.

In vielen Fällen handelt es sich bei dem von NCMEC übermittelten Beweismaterial um einzelne Fotos oder Videos, die insbesondere durch Jugendliche oder Kinder unbedacht versendet werden.

So stieg der Anteil an Minderjährigen in den letzten Jahren an, die aus eigener Motivation Bilder und Videos von sich erstellen und (gegebenenfalls unbeabsichtigt) verbreiten.
 

Finger weg vom Teilen sexueller Bilder von Kindern.

Sobald es um den Versand von sexuellen Darstellungen von Kindern handelt, liegt ein Verbrechenstatbestand vor, der schwer bestraft werden kann.

Teilt solche Inhalte nicht! Informiert die Polizei!

Auch der Pädophile Steve G., der in Bergedorf aktiv war, konnte so erwischt werden. Er wurde mittlerweile zu Freiheitstrafen von insgesamt 11 Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.

Bürger:innen, die kinderpornografische Inhalte im Internet oder auf den sozialen Netzwerken entdecken, raten die Landeskriminalämter, die Adresse dieser Seite unmittelbar der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle mitzuteilen.

Weitere Hinweise gibt Ihnen die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes unter:

| www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/kinderpornografie/

| www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/missbrauch-verhindern/

Die Staatsanwaltschaft Hamburg weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss der Verfahren die Unschuldsvermutung gilt.
 
EURE HEIDI VOM LANDE
 
(Quelle: Polizei Hamburg)


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin