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Frau ohne Fahrkarte: Attacke auf DB-Mitarbeiter nach Kontrolle.

 
Hallo liebe Leser,
nach einer Fahrkartenkontrolle wurden gestern zwei DB-Sicherheitsdienstmitarbeiter an der S-Bahnstation Rothenburgsort von einer Bergedorferin attackiert.

Die Frau wurde danach von angeforderten Bundespolizisten festgehalten. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

 

Attacke: Bergedorferin schlägt um sich.

Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg konnte eine 23-jährige Frau am Donnerstag gegen 13.00 Uhr beim Halt einer S-Bahn im S-Bahnhaltepunkt Rothenburgsort keine Fahrkarte gegenüber kontrollierenden DB-Mitarbeitern vorweisen.

Beim Ausstieg auf den Bahnsteig soll die junge Frau umgehend aggressiv reagiert haben.

„Dabei soll die 23-jährige Frau um sich geschlagen und getreten haben. Einer DB-Sicherheitsdienstmitarbeiterin (DBS) trat die Beschuldigte mehrfach gezielt heftig an das Schienbein und beleidigte die Geschädigte dabei lautstark.“ „Einen weiteren DBS-Mitarbeiter kratzte die Tatverdächtige an der Hand (kleine blutende Verletzung) und schlug ihm das dienstliche Smartphone aus der Hand. Das Handy fiel auf den Boden und wurde erheblich beschädigt.“

Daraufhin wurde die Beschuldigte aus Bergedorf bis zum Eintreffen angeforderter Bundespolizisten vor Ort festgehalten.
 

Bergedorferin beruhigt sich wieder.

Nach Eintreffen der Polizeibeamten an der S-Bahnstation hatte sich die 23-Jährige wieder beruhigt.

Die Beschuldigte wurde mit einem Funkstreifenwagen zum Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof verbracht und erkennungsdienstlich behandelt.

Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen musste die Tatverdächtige wieder entlassen werden.

Gegen die Beschuldigte leiteten Bundespolizisten entsprechende Strafverfahren (Verdacht auf Körperverletzung, Sachbeschädigung, Erschleichen von Leistungen) ein.

Die weiteren Ermittlungen werden vom Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.
 

Welche Straftat ist Schwarzfahren?

Laut Gesetzgeber ist das Schwarzfahren bzw. die Beförderungserschleichung gemäß § 265a StGB kein Kavaliersdelikt.

Die gängige Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Fahrgast mit dem Einsteigen in ein öffentliches Verkehrsmittel dem Beförderungsvertrag zustimmt und darum einen Fahrschein lösen muss.

Steigt ein Fahrgast vorsätzlich (mit dem Ziel, sich eine kostenlose Beförderung zu erschleichen) ohne Ticket in ein öffentliches Verkehrsmittel, fährt er schwarz.

Kommt die Beförderungserschleichung zur Anzeige, kann diese vor Gericht verhandelt werden.

Dem Schwarzfahrer drohen dann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Zudem verlangen die Verkehrsunternehmen ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro.

Wurde lediglich der Dauerfahrschein zuhause vergessen, ist der § 265a StGB nicht erfüllt.

Dem Verkehrsbetrieb ist dann kein finanzieller Schaden entstanden, da die in Anspruch genommene Fahrt bereits im Vorfeld gezahlt wurde.
 
EURE HEIDI VOM LANDE
 
(Quelle: Bundespolizei Hamburg)
 


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin