Urteil, Strafverfahren, Landgericht Hamburg, Cannabis, 14 Kilogramm, große Menge, Drogenhandel, Spanien, Mitangeklagter, Bergedorf, Bezirk Bergedorf, Hamburg

Die Drogen wurden in Spanien gekauft.

 
Hallo liebe Leser,
gestern wurde vor dem Landgericht Hamburg im Strafverfahren wegen des Vorwurfs des unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis in großer Menge die Beweisaufnahme geschlossen.

Der Mitangeklagte Pi. aus Bergedorf erwartet sein Urteil Ende April. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

 

Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG).

Dem Hauptangeklagten G. wird vor Gericht unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge vorgeworfen.

Der Mitangeklagte Pi. aus Bergedorf soll hierzu Beihilfe geleistet haben.

Ungefähr im März 2023 soll der Hauptangeklagte G. mit seinem Bekannten vereinbart haben, dass dieser eine große Bestellung von rund 14 Kilogramm Marihuana bei einem Lieferanten in Spanien tätigt, um das Rauschmittel später an Dritte zu verkaufen.
 

Lieferung von Cannabis über Versanddienstleister.

Dabei sollte die Lieferung in zwei Paketen durch ein Versandunternehmen von Spanien nach Deutschland an die Wohnanschrift des Angeklagten G. sowie an die Wohnadresse des eingeweihten Mitangeklagten Pi. in Bergedorf erfolgen.

Im Rahmen einer Zollkontrolle in Hamburg-Billbrook am 06.03.2023 wurde ein Paket mit knapp 6,5 Kilogramm Marihuana angehalten und sichergestellt.

Das andere Paket wurde am 10.03.2023 in der Niederlassung des Versandunternehmens in Frankfurt am Main entdeckt und aus dem Verkehr gezogen.
 

Beweisaufnahme vor Gericht geschlossen.

Gestern wurde vor dem Landgericht Hamburg die Beweisaufnahme geschlossen und im Anschluss die Plädoyers gehalten.

Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Angeklagten G. wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen. Diese soll zur Bewährung ausgesetzt werden.

Die Verteidigung des Angeklagten G. schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an.
 

Geldstrafe für den Mitangeklagten aus Bergedorf.

Für den Angeklagten Pi. beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe im vierstelligen Bereich.

Die Forderung der Verteidigung lag deutlich darunter.
 
Im Fortsetzungstermin Ende April 2025 soll das letzte Wort der Angeklagten gehört und dann das Urteil verkündet werden.
 
EURE HEIDI VOM LANDE
 


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin