Bald nur noch leer? „Hamburg werbefrei“ will die Reklame auf Hamburgs Straßen redzuieren.
Beispielfoto: Pixabay
Hallo liebe Leser,
mit Beschluss vom 6. Mai hat das Hamburgische Verfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Initiatoren des Volksbegehrens „Hamburg Werbefrei“ als unzulässig verworfen.
Der Eilantrag sei nicht statthaft und es sei nicht zulässig, das für den Rechtsschutz vorgesehene Regelungssystem zu unterlaufen. Worum es geht, das erfahrt ihr hier … … (klick) »
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