
Gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle für eine effizientere Strafverfolgung.
Beispielfoto: Pixabay
Hallo liebe Leser,
um bei der Bearbeitung von sog. Massendelikten künftig noch schneller, fokussierter und ressourcenschonender vorzugehen, bündeln Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Kräfte: Ab dem 15. April 2026 nimmt die neue „Gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle“ (kurz: GEBS) im Probebetrieb ihre Arbeit auf.
Im Rahmen der Pilotierung arbeiten insgesamt 56 Mitarbeitende des Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaft im engen fachlichen Schulterschluss und unter einem Dach zusammen. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …
Effiziente Strafverfolgung in Hamburg.
Hamburg ist mit dieser gemeinsamen Strafverfolgungsstrategie bundesweit Vorreiter und geht neue Wege in der Zusammenarbeit von Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden.
Die Einrichtung der „Gemeinsamen Eingangs- und Bearbeitungsstelle“ geht auf eine Arbeitsgruppe zurück, die über Monate klare Kriterien und Standards für eine gemeinsame Bewertung von Verfahren aus dem Bereich der Massenkriminalität entwickelt hat.
Zu sogenannten Massendelikten zählen unter anderem Delikte wie Sachbeschädigung, Diebstahl, Beleidigung oder Hausfriedensbruch.
Neu eingehende Strafverfahren werden demnach nicht mehr wie bislang üblich getrennt voneinander, sondern gemeinsam und zielgerichtet bearbeitet.
Die Ziele sind: eine schnellere Strafverfolgung und Verfahrenserledigung, eine Vermeidung von Doppelarbeit bei Polizei und Staatsanwaltschaft sowie eine Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgungsbehörden und den Rechtsstaat.
Konsequentere Strafverfolgung bei Wiederholungstätern.
Um die Verfahren effektiver zu bearbeiten und gegebenenfalls notwendige weitere Ermittlungen zu fördern, erfolgt unmittelbar nach dem Eingang einer Strafanzeige in der Gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle – unter Berücksichtigung festgelegter Standards und Kriterien – eine Entscheidung über das Verfahren.
Dazu zählen beispielsweise die Zusammenführung mehrerer Strafverfahren z.B. bei Wiederholungstätern, um diese konsequenter verfolgen zu können, oder schnellere Entscheidungen über das Stellen von Strafbefehlsanträgen oder die Erhebung von Anklagen.
Auch können Verfahren frühzeitiger eingestellt werden, wenn z.B. aus Geringfügigkeit kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht oder Ermittlungsansätze fehlen.
Die Zusammenarbeit bei der Verfahrensbearbeitung unter einem Dach erleichtert Abstimmungen und führt dazu, dass wechselseitige Abstimmungen und damit Doppelarbeit vermieden und Verfahrensabläufe beschleunigt werden.
Rückmeldung zu Strafanzeigen.
Zu den insgesamt 56 Mitarbeitenden, die der „Gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle“ angehören, zählen 40 Mitarbeitende der Polizei, unter ihnen sogenannte Entscheiderinnen und Entscheider sowie Kriminalassistentinnen und Kriminalassistenten.
Die Staatsanwaltschaft agiert in der GEBS mit insgesamt 16 Mitarbeitenden, bei ihnen handelt es sich um Dezernentinnen und Dezernenten sowie Servicekräfte.
Die Hamburger Polizei geht davon aus, rund 35.000 Verfahren jährlich aus dem entsprechenden Deliktskatalog in die GEBS zu steuern.
Geplant ist zunächst ein Probebetrieb von mindestens einem Jahr, anschließend sollen die Ergebnisse und Erfahrungen evaluiert werden.
Polizeipräsident Falk Schnabel: „Mit dieser bundesweit einmaligen Form der Zusammenarbeit wird die Kriminalitätsbekämpfung in Hamburg deutlich effektiver. Abläufe werden beschleunigt, Taten werden schneller verfolgt, Entscheidungen fallen früher – und die Bürgerinnen und Bürger erhalten zügiger eine Rückmeldung zu ihren Strafanzeigen. Das ist ein Meilenstein, der richtungsweisend für die Zukunft der Polizeiarbeit sein wird.“
Im Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 23. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft hatten SPD und Grüne vereinbart, die Effektivität der Strafverfolgung durch eine wirkungsorientierte gemeinsame Strafverfolgungsstrategie von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften zu erhöhen.
EURE HEIDI VOM LANDE
(Quelle: Polizei Hamburg)
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