
Zoll führt regelmäßig Kontrollen in Barber-Shops durch.
Foto: Michael Koopmann
Hallo liebe Leser,
in den vergangenen Jahren sind Barber-Shops in vielen Städten stark gewachsen. Neben zahlreichen seriösen und erfolgreich geführten Betrieben geraten jedoch auch andere Geschäfte immer wieder in den Fokus von Behörden.
So hat das Hauptzollamt Hamburg heute Kontrollen in Bergedorf durchgeführt. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führt in Deutschland regelmäßig verdachtsunabhängige und anlassbezogene Kontrollen in Betrieben durch (Foto: Michael Koopmann).
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.
Insbesondere der Zoll führt regelmäßig Kontrollen in Barber-Shops und dazugehörige Friseurgeschäfte durch, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überprüfen.
Solche Maßnahmen dienen nicht dazu, eine bestimmte Branche unter Generalverdacht zu stellen, sondern sie sollen faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und illegale Beschäftigung verhindern.
Bei Kontrollen prüfen die Mitarbeitenden der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den Missbrauch von Sozialleistungen, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Dabei können die Kontrollkräfte die Identität der Beschäftigen feststellen, Arbeitsverträge einsehen und Auskünfte über die Beschäftigungsverhältnisse verlangen.
Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Barber-Shops stehen dabei gelegentlich im Mittelpunkt größerer Kontrollaktionen, weil die Branche – wie viele andere Dienstleistungsbereiche mit hohem Personalbedarf – anfällig für Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften sein kann.
Werden solche Verstöße festgestellt, können Bußgelder, Nachzahlungen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Eine Zollkontrolle läuft in der Regel unangekündigt ab.

In Bergedorf kam es zu einem Verbundeinsatz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Hamburg mit dem PK 43 und weiteren Behörden (Foto: Michael Koopmann).
Zollkontrolle in Bergedorf.
So auch am Montag in Bergedorf. Sechs Barber-Shops und Friseurgeschäfte haben Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hamburg kontrolliert.
An diesem Verbundeinsatz waren die Landespolizei Hamburg (PK 43) federführend beteiligt.
Ebenfalls beteiligt waren das Bezirksamt Hamburg-Bergedorf, das Finanzamt Hamburg, das Gesundheitsamt, das Bauordnungsamt, die Handwerkskammer und die Friseurinnung.
Die Bilanz der Kontrolle:
– 2 eingeleitete Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts
– 1 eingeleitetes Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung
– 5 Auffälligkeiten bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Meldungen, welche eine weitere Überprüfung des Arbeitgebers (Geschäftsunterlagenprüfungen) erforderlich macht
– 1 vor Ort durchgeführte Geschäftsunterlagenprüfung, die ohne Beanstandungen verlief
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