
Mit einem Obstmesser (Klingenlänge ca. 5 cm) hat der Angeklagte mehrfach zugestochen.
Hallo liebe Leser,
das Landgericht Hamburg hat im Prozess um den tödlichen Angriff auf den Freund seiner Ex-Freundin im November 2025 in Bergedorf heute ein Urteil gefällt.
Der Angeklagte I. wurde wegen versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …
Angeklagter sticht auf Freund der Ex-Freundin ein.
Der Angeklagte I. musste sich wegen des Verdachts des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor dem Schwurgericht verantworten.
Am Abend des 05. November 2025 soll er sich unter einem Vorwand zur Wohnung seiner Ex-Freundin B. in Bergedorf begeben haben.
Nachdem B. die Tür geöffnet hatte, drängte sich I. an ihr vorbei und verließ die Wohnung anschließend trotz entsprechender Aufforderung nicht.
Während B. und ihr ebenfalls anwesender Freund F. daraufhin die Polizei alarmierten, soll der Angeklagte plötzlich von hinten mit einem Obstmesser (Klingenlänge ca. 5 cm) mehrfach auf F. eingestochen haben.
Dieser erlitt hierbei fünf Stich- und drei Schnittverletzungen.
Ein Stich in den Hals verlief in unmittelbarer Nähe zur Arterie.
Urteil gefallen: 4 Jahre und 4 Monate.
Die Anklage ging davon aus, dass I. bei dem Angriff eine tödliche Verletzung des F. billigend in Kauf nahm.
Darüber hinaus soll I. auch B. mit dem Messer am Arm verletzt haben, als sie zum Schutz des F. in das Geschehen eingriff.
Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei zusammenhängenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten zu verurteilen.
Die Verteidigung beantragte, den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei zusammenhängenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren zu verurteilen.
Am Ende wurde der Angeklagte I. wegen versuchten Totschlages in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
EURE HEIDI VOM LANDE
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