
Busfahrer musste sich heute vor dem Amtsgericht in Bergedorf verantworten. Ihm wurde fahrlässige Tötung eines Kindes vorgeworfen.
Hallo liebe Leser,
das Strafverfahren vor dem Amtsgericht Bergedorf, laut Anklage wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung durch einen Bus in Neuallermöhe, wurde heute fortgesetzt und das Urteil verkündet.
Der Busfahrer wurde freigesprochen. Das Amtsgericht sieht keine Hinweise für eine Schuld des Busfahrers. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …

Waldemar B. war der fahrlässigen Tötung wegen des Überfahrens eines Neunjährigen angeklagt (Foto: HEIDI VOM LANDE).
Jungen an Bushaltestelle in Neuallermöhe überfahren.
Das Amtsgericht in Bergedorf beschäftigte sich heute weiter mit dem besonders tragischen Fall.
Ein neunjähriger Junge wurde im Februar 2024 in Neuallermöhe von einem Linienbus überfahren und verstarb dabei noch am Unfallort.
Dem Angeklagten B. wurde fahrlässige Tötung zur Last gelegt.
Als Führer eines Linienbusses fuhr er am 16.02.2024 gegen 15:30 Uhr die stark von Schulkindern frequentierte Haltestelle Marie-Henning-Weg an.
Dabei soll er gegen die besondere Sorgfaltspflicht gemäß § 3 Abs. 2a StVO verstoßen haben, wonach sich Fahrzeugführer so zu verhalten haben, dass die Gefährdung eines Kindes ausgeschlossen wird.
Der Angeklagte soll die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h geringfügig überschritten und den neunjährigen A., der erkennbar mit seinem Mobiltelefon beschäftigt war und sich, ohne aufzusehen, dem Bus näherte, nicht ausreichend beachtet haben.
Aus ungeklärter Ursache soll sich das Kind im Bereich der Haltestelle nach vorne gebeugt haben und anschließend auf die Fahrbahn gestürzt sein, wo es zwischen Bus und Bordsteinkante geriet und vom Bus überrollt wurde.
Der Junge A. erlitt hierbei tödliche Verletzungen.

Die Mutter des Jungen geriet während der Urteilsverkündung in einen emotionalen Ausnahmezustand und attackierte den 71-jährigen Busfahrer (Foto: HEIDI VOM LANDE).
Busfahrer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Die Anklage geht davon aus, dass B. die Fahrgeschwindigkeit hätte verringern und den Jungen durch Warnsignale auf die Einfahrt des Busses hätte aufmerksam machen müssen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg und die Verteidigung hatten beantragt, den Angeklagten freizusprechen.
Demgegenüber hatte die Nebenklage gefordert, den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen ist, zu verurteilen.
Urteilsverkündung mit Freispruch für den Angeklagten.
Beim heutigen Fortsetzungstermin dieses Strafverfahrens konnten die Schlussvorträge gehalten und ein Urteil verkündet werden.
Das Amtsgericht Bergedorf hat den Busfahrer B. wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
Den Freispruch hat das – insoweit sachverständig beratene – Gericht maßgeblich damit begründet, dass dem Angeklagten eine die Kollision mit dem Jungen vermeidende Reaktion nicht möglich gewesen sei.
Selbst wenn der Angeklagte den Bus mit der erlaubten Geschwindigkeit von 30 km/h – statt der tatsächlich gefahrenen 34 km/h – geführt hätte, wäre ihm ein rechtzeitiges Bremsen nicht mehr möglich gewesen.
Auch ein Ausweichen mit dem von ihm geführten Gelenkbus sei ihm technisch nicht möglich gewesen.
Zudem hätte eine Warnung durch das Betätigen der Bushupe wahrscheinlich nichts bewirkt. Der vom Handy abgelenkte Junge habe schon nicht die lauten Geräusche eines herannahenden Busses bemerkt.
Für alle Beteiligten, Angehörigen, Fahrgäste und Einsatzkräfte ist so ein tödlicher Unfall eine extreme psychische Ausnahmesituation, mit der sie ein Leben lang zurechtkommen müssen.
EURE HEIDI VOM LANDE
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