Tag des Einbruchschutzes – Eine Stunde mehr für mehr Sicherheit.
Foto: Gerd Altmann / Pixabay
Hallo liebe Leser,
in der Nacht zu Sonntag werden unsere Uhren in Deutschland wieder auf die Winterzeit umgestellt. Die dunkle Jahreszeit beginnt – und damit leider auch die Hochsaison der Wohnungseinbrecher.
Aus diesem Grunde findet am kommenden Sonntag wieder der bundesweite Tag des Einbruchschutzes statt und die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle hat die Türen für interessierte Hamburger:innen geöffnet. Wann und wo, das erfahrt ihr nachfolgend …
Mit der dunklen Jahreszeit beginnt wieder die Saison der Einbrecher (Foto: Pixabay).
Einbruchdiebstahl – nein danke!
Einbrüche in Wohnungen und Häuser sind für die Betroffenen ein unschönes und oftmals sehr belastendes Erlebnis.
Neben den materiellen Verlusten und den Sachschäden macht den Betroffenen die Verletzung ihrer Privatsphäre und das verloren gegangene Sicherheitsgefühl erhebliche Probleme.
Was macht den Unterschied zwischen einem sicheren und einem unsicheren Fenster? Wie sichere ich mein Haus eigentlich richtig? Und welche Rolle kann dabei Smart-Home-Technik spielen?
Unter dem Motto „Eine Stunde mehr für mehr Sicherheit“ haben Interessierte die Möglichkeit, sich am kommenden Sonntag ohne Termin kostenlos und produktneutral über die Möglichkeiten des Einbruchschutzes zu informieren.
Darüber hinaus werden in zwei Vorträgen (12:00 Uhr und 14:00 Uhr) wissenswerte Informationen rund um das Thema durch die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle vermittelt.
Bitte beachten Sie: Hier muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
30. Oktober 2022, 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle (FSt 33),
Caffamacherreihe 4, 20355 Hamburg-Neustadt
(Quelle: Polizei Hamburg, übermittelt durch news aktuell)
Was sind die Besonderheiten bei Einbruchdiebstahl?
Der Einbruchdiebstahl wird im Paragraphen 243 des Strafgesetzbuches geregelt und zählt zu den besonders schweren Fällen des Diebstahls.
Beim Wohnungseinbruchdiebstahl gilt Paragraph 244.
Ein besonders schwerer Fall liegt dann vor, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in einen Geschäfts- oder Dienstraum, in ein Gebäude oder in einen umschlossenen Raum einbricht bzw. sich mit einem falschen Schlüssel oder einem Aufbruchwerkzeug Zugang verschafft.
Um einen Einbruchdiebstahl bei der Versicherung geltend machen zu können, ist nicht nur die polizeiliche Anzeige zu stellen, sondern auch der Nachweis von Einbruchspuren zu erbringen.
(Quelle: Assona, Mandy Friesecke)
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