Polizist rettet sich in letzter Sekunde durch einen Sprung zur Seite.
Beispielfoto: Pixabay
Hallo liebe Leser,
Eskalation bei einer Verkehrskontrolle am Freitag in Geesthacht: Ein Mercedes-Fahrer raste bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf einen Polizisten zu, der sich durch einen Sprung in letzter Sekunde retten konnte.
Die Polizei sucht jetzt Zeugen. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …
Flucht vor Verkehrskontrolle.
Das Polizeirevier Geesthacht führte am Freitagmittag eine Geschwindigkeitskontrolle in der Elbuferstraße durch.
Gegen 11.40 Uhr wurde ein Pkw Mercedes-Benz (schwarz, Coupe) mit einer deutlich zu hohen Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Krümmel gemessen – daraufhin sollte dieser angehalten werden.
Mercedes-Fahrer rast auf Polizisten zu.
Als der Polizist mit der Anhaltekelle auf die Straße trat, wurde das Fahrzeug kurz abgebremst und dann wieder beschleunigt.
Dabei fuhr der Mercedes-Fahrer gezielt auf den Beamten zu. Dieser sprang geistesgegenwärtig zur Seite und verhinderte, vom Auto erfasst zu werden.
Anschließend flüchtete der Autofahrer, sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen blieben erfolglos.
Der Fahrer soll eine männliche Person gewesen sein, so Niklas Schwarz von der Pressestelle der Polizeidirektion Ratzeburg.
Polizei Geesthacht sucht Zeugen.
Die Polizei Geesthacht hat die Ermittlungen übernommen und sucht Zeugen!
Wer kann Angaben zu dem Fahrzeug oder dem Fahrer machen? Sachdienliche Hinweise werden unter der Telefonnummer 04152/80030 entgegengenommen.
(Quelle: Polizeidirektion Ratzeburg)
Flucht vor der Polizei – Welche Strafe droht?
Beamte können im Rahmen einer Polizeikontrolle einen Fahrzeugführer dazu auffordern, den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I vorzuzeigen.
Auch haben sie das Recht, das Vorhandensein von Verbandkasten, Warnweste und -dreieck zu überprüfen.
In den meisten Fällen läuft eine solche Kontrolle schnell und problemlos ab.
Manche Autofahrer werden aber nervös, weil sie durch die Überprüfung ernsthafte Konsequenzen fürchten.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie polizeilich gesucht werden oder sie sich alkoholisiert ans Steuer gesetzt haben.
Dann drücken sie eventuell aufs Gas und fahren so schnell wie möglich weg.
Das hat natürlich Konsequenzen: Wer sich einem Haltegebot eines Polizisten widersetzt, begeht grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 3 Satz 1 StVO. Aktuell wird eine derartige Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße in Höhe von 70 € belegt.
Die Flucht alleine stellt keinen gewaltsamen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 StGB dar. Diese würde mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Bei einem tätlichen Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten sieht es dann schon anders aus. Dieser Sachverhalt ist gesondert zu prüfen.
EURE HEIDI VOM LANDE
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