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Pflicht zur Gewässerunterhaltung: Das Bezirksamt Bergedorf informiert!

 
Hallo liebe Leser,
das Bezirksamt Bergedorf möchte Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf ihre gesetzliche Pflicht zur Gewässerunterhaltung aufmerksam machen.

Diese wichtige Aufgabe umfasst nicht nur die Sicherstellung eines ungehinderten Wasserabflusses, sondern auch die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts der Gewässer. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

 

Gewässerunterhaltungspflicht beginnt jetzt.

Gewässerunterhaltungspflicht – ein sperriger Begriff, aber eine zentrale Aufgabe für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, deren Grundstück an einem Gewässer liegt.

Gräben und Bäche auf Privatgrundstücken bleiben oft unbeachtet.

Dabei ist ihre regelmäßige Pflege wichtig, um Überschwemmungen zu verhindern und die natürlichen Funktionen der Gewässer zu erhalten.

Besonders während der Unterhaltungssaison, die von Anfang Oktober bis Ende Februar dauert, gilt es, diese Verantwortung ernst zu nehmen.
 

Aufgaben und Verantwortung im Schutz unserer Gewässer.

Das Bezirksamt Bergedorf möchte Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf ihre gesetzliche Pflicht zur Gewässerunterhaltung aufmerksam machen.

Gemäß § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer für die ordnungsgemäße Pflege und Unterhaltung von anliegenden Gewässern zuständig.

Diese Aufgabe umfasst nicht nur die Sicherstellung eines ungehinderten Wasserabflusses, sondern auch die Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts der Gewässer.

Dazu gehören die Pflege des Gewässerbettes und der Ufer sowie die Förderung der natürlichen Vegetation.
 

Eigentümer in der Pflicht.

Die Gewässerunterhaltung dient dabei nicht nur dem Schutz vor Hochwasser, sondern auch dem Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen.

Wird die Unterhaltungspflicht vernachlässigt, können sich Rückstaus bilden, die das gesamte Entwässerungssystem beeinträchtigen und damit auch erhebliche Sachschäden verursachen und Anwohnerinnen und Anwohner gefährden.

Bei Schäden können die verantwortlichen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haftbar gemacht werden.

Wird der Unterhaltungspflicht nicht nachgekommen, muss zudem mit Anordnungen und Gebühren gerechnet werden.

Das Bezirksamt appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger, ihre Gewässer regelmäßig zu kontrollieren und nötige Pflegemaßnahmen eigenständig oder mit der angrenzenden Nachbarschaft zu koordinieren.

Bezirksamtsleiterin Cornelia Schmidt-Hoffmann: „Ich bitte alle Grundstückseigentümer, ihrer Verantwortung für die Pflege der angrenzenden Gewässer nachzukommen. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz und zur Erhaltung unserer Umwelt. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Gewässer im Einklang mit der Natur funktionieren. Jeder Einzelne kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten.“

Weitere Informationen und Hilfestellungen bietet die Wasserbehörde des Bezirksamtes Bergedorf in Form von Flyern, die am Standort Wentorfer Straße 38a erhältlich sind.

Darüber hinaus gibt es die Richtlinie zur Gewässerunterhaltung der BUKEA unter: Link zur Richtlinie.
 
EURE HEIDI VOM LANDE
 


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin