Polizei, junge Volljährige, Kleinkraftrad, Flucht, überhöhte Geschwindigkeit, Haftbefehl, Geesthacht, Grünhof

Streifenwagenbesatzung wollte viel zu schnelles Kleinkraftrad stoppen.

Beispielfoto: HEIDI VOM LANDE
 
Hallo liebe Leser,
am Dienstag wurde der Polizei ein offensichtlich viel zu schnell fahrendes Kleinkraftrad auf der B 5 in Richtung Geesthacht gemeldet.

Eine Streifenwagenbesatzung entdeckte dieses am Ortseingang Grünhof und wollte es anhalten. Doch die jungen Volljährigen hauten mit hoher Geschwindigkeit ab. Und das hatte seine Gründe! Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

 

Filmreif: Fahrzeugführer haut vor Kontrolle ab.

Am Dienstagabend wurde den Lauenburger Beamten ein offensichtlich viel zu schnell fahrendes Kleinkraftrad auf der B 5 in Richtung Geesthacht fahrend gemeldet.

Eine Streifenwagenbesatzung konnte das Fahrzeug, besetzt mit zwei Personen, gegen 20.20 Uhr am Ortseingang Grünhof ausmachen und beabsichtigte dies anzuhalten, um es zu kontrollieren.

Auf die gegebenen Anhaltesignale reagierte der Fahrzeugführer zunächst und verringerte auch seine Geschwindigkeit.

Dann allerdings bog er unvermittelt nach links in die Grünhofer Straße ein und beschleunigte sein Fahrzeug, um sich offensichtlich der Kontrolle zu entziehen.

Der Fahrzeugführer missachtete während seiner Flucht mehrfach die geltenden Vorfahrtsregelungen und fuhr mit stark überhöhter Geschwindigkeit von der Grünhofer Straße zunächst nach rechts in die Straße Steinberg und weiter in Richtung B 5.
 

Das Ende der Verfolgungsjagd.

Es gelang der Streifenwagenbesatzung zum Kleinkraftrad aufzuschließen und es zu überholen.

Durch ein gezieltes Fahrmanöver der Beamten wurde der Fahrer des Kleinkraftrades zum Anhalten gebracht.

Beide Fahrzeugbenutzer wurden zunächst vorläufig festgenommen.

Es handelt sich dabei um einen 26-jährigen Geesthachter und einen 24-Jährigen aus Lüneburg.
 

Mit Haftbefehl gesucht – Polizei nimmt Sozius fest.

Bei der Überprüfung des 24 Jahren alten Mannes kam heraus, dass dieser aufgrund eines bestehenden Haftbefehls zur Festnahme ausgeschrieben war.

Er wurde zunächst ins Polizeigewahrsam gebracht und anschließend beim Amtsgericht Schwarzenbek vorgeführt.
 

Keinen Führerschein – dafür auf Drogen und Alkohol.

Beim 26 Jahre alte Fahrzeugführer nahmen die Beamten Atemalkoholgeruch war.

Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 0,62 Promille.

Auch ergaben sich Hinweise auf einen vorangegangenen Drogenkonsum.

Dementsprechend musste er sich der Entnahme einer Blutprobe stellen.

Weiterführende Ermittlungen ergaben, dass der Geesthachter nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, da ihm diese aufgrund mangelnder Eignung bereits entzogen wurde.

Auch war das von ihm geführte Kleinkraftrad nicht versichert.
 

Fahrzeugführer zeigt keine Vernunft.

Da der Geesthachter keinerlei Einsicht und sich unbeeindruckt über die erfolgten Maßnahmen zeigte sowie den weiteren Gebrauch des Kleinkraftrades nicht ausschloss, wurde dieses beschlagnahmt.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen musste der Geesthachter seinen Weg zu Fuß fortsetzen, so Pressesprecherin Sandra Kilian von der Polizeidirektion Ratzeburg.

Er wird sich wegen des Verdacht der Gefährdung im Straßenverkehr, wegen der fehlenden Haftpflichtversicherung, Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis und wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennen verantworten müssen.
 
EURE HEIDI VOM LANDE
 
(Quelle: Polizeidirektion Ratzeburg)
 


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin