
Veranstaltung im Krankenhaus Reinbek.
Frauke Rörden und Dr. Timo Rath mit dem Programm (Foto: KH Reinbek)
Hallo liebe Leser,
jeder Mensch sollte frei bestimmen, wie er seinen Lebensabend verbringen möchte und welche medizinischen Behandlungsmethoden er wünscht. Was aber, wenn ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit oder Altersschwäche euch die Fähigkeit nimmt, selbst zu entscheiden und eure rechtlichen Angelegenheiten zu regeln? Weiß ein Dritter wirklich, was in eurem Sinne ist?
Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer und das St. Adolf-Stift laden ins Krankenhaus Reinbek zu einer Veranstaltung mit Fragerunde zum Thema „Selbst bestimmen, bevor andere entscheiden: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verständlich erklärt“ ein. Mehr dazu hier …
Selbst bestimmen, bevor andere entscheiden.
Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer und das Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift laden am Mittwoch, 21. Januar um 18 Uhr zu einer Verbraucherveranstaltung mit Fragerunde zum Thema „Selbst bestimmen,bevor andere entscheiden: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verständlich erklärt“ ein.
Im Fokus stehen rechtliche, medizinische und ethische Aspekte sowie die Umsetzung in der Praxis.
Patientenverfügung.
Eine Patientenverfügung ermöglicht, in gesunden Tagen und bei vollem Bewusstsein genau festzulegen, welche Eingriffe Ärzte durchführen dürfen und welche nicht, wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Rechtsanwalt und Notar Dr. Jürgen Krüger aus Flensburg erklärt, was beim Formulieren einer Patientenverfügung zu beachten ist.
Ferner sollte das Dokument von einem Notar beurkundet werden, damit die Patientenverfügung im Bedarfsfall als authentisch und verbindlich gilt.
Vorsorgevollmacht.
Sogar in Notsituationen können Ehepartner oder andere Vertraute Betroffene zum Beispiel gegenüber Behörden und Banken nur vertreten, wenn sie eine entsprechende Vorsorgevollmacht vorlegen.
Diese kann zudem helfen, eine gerichtliche angeordnete Betreuung durch einen Fremden zu verhindern. Dr. Krüger erläutert, welche Inhalte eine Vorsorgevollmacht haben sollte und weshalb es wichtig ist, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden.
Vorsorgevollmacht.
Dr. Timo Rath, neuer Chefarzt der Anästhesie und Intensivmedizin des Krankenhauses Reinbek, legt dar, was Patientenverfügungen aus medizinischer Sicht leisten sollen und wie Ärzte vorgehen müssen, wenn ein Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann.
Die evangelische Pastorin und Krankenhausseelsorgerin Frauke Rörden beleuchtet die ethischen und spirituellen Aspekte, die beim Verfassen einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung eine Rolle spielen.
Die anschließende Diskussion und Fragerunde moderiert Burkhard Plemper, Soziologe, Filmemacher, Journalist und ehemaliger Moderator der NDR-Diskussionssendung „Redezeit“.
Die Veranstaltung verspricht einen spannenden Abend. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen.
EURE HEIDI VOM LANDE
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