
Opfer sprang aus dem Küchenfenster der ersten Etage.
Beispielfoto: Pixabay
Hallo liebe Leser,
im Februar diesen Jahres kam es im Bezirk Bergedorf in Neuallermöhe zum Tod des Ex-Partners von der Angeklagten C. Erst versuchte sie es mit Gift, dann mit einem Messer.
Heute wurde das Urteil gegen die Frau verkündet. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …
Frau sticht zweimal in den Hals des Ex-Partners.
Der Angeklagten C. wird Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge vorgeworfen.
Die Anklage geht davon aus, dass sie heimtückisch und aus Habgier gehandelt hat.
C. soll am 19.02.2026 gegen 10:30 Uhr in ihrer Wohnung in Neuallermöhe von ihrem Ex-Partner A. zunächst im Gegenzug für eine von ihm für sein ausländerrechtliches Verfahren benötigte Unterschrift Geschlechtsverkehr verlangt haben, zu dem es auch kam.
Anschließend soll sie versucht haben, ihm auf bislang unbekannte Weise eine mit Scharfstoffen versetzte Flüssigkeit zu verabreichen, die sie für Gift gehalten haben soll.
Als die gewünschte Wirkung jedoch nicht eintrat, soll die Angeklagte dem unbekleideten und wehrlosen Geschädigten mit einem zuvor neben dem Bett versteckten Küchenmesser mit einer Klinge von etwa 20 Zentimeter zweimal in den Hals gestochen haben, um ihn zu töten und seine Wertsachen an sich zu nehmen.
Tötungsdelikt aus Habgier an Ex-Partner.
Der Geschädigte flüchtete schwer verletzt aus dem Schlafzimmer und sprang aus dem Küchenfenster aus der ersten Etage.
Währenddessen soll C. aus der Hose von A. ein Mobiltelefon, zwei Bankkarten sowie 30,- Euro Bargeld entnommen und auf einem Schrank versteckt haben.
A. brach wenige Meter von dem Wohnhaus entfernt zusammen.
Nachdem Passanten einen Rettungswagen gerufen hatten, wurde A. in ein Krankenhaus gebracht, wo er noch am selben Tag verstarb.
Forderung nach lebenslanger Freiheitsstrafe.
In dem Strafverfahren vor dem Landgericht Hamburg, laut Anklage wegen des Vorwurfs des Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge, wurden die Beweisaufnahme geschlossen und die Plädoyers entgegengenommen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte, die Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen.
Die Nebenklagevertreterinnen beantragten ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Urteil heute verkündet.
Die Angeklagte ist heute wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, so Dr. Marayke Frantzen, Richterin am Oberlandesgericht und Leiterin der Gerichtspressestelle.
EURE HEIDI VOM LANDE
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