
Silvesterböller dürfen ausschließlich vom 31.12. bis zum 01.01. gezündet werden.
Hallo liebe Leser,
das Bezirksamt in Bergedorf weist darauf hin, dass das Abbrennen von sämtlichen pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Reetdach- und Fachwerk-Häusern im Bezirk Bergedorf verboten ist.
Verstöße gegen diese Verbote können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend … … (klick) »
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