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Jetzt mal unter uns: Darf in Bergedorfer Konzert-Locations gekifft werden?

 
Hey Folks,
nach jahrzehntelangen Diskussionen ist seit dem 1. April 2024 der Weg für die teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland frei.

Doch nicht überall: Die Bergedorfer Party-Macher haben keine Lust auf den süßlichen Qualm und machen von ihrem Hausrecht Gebrauch. Mehr dazu erfahrt ihr hier …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

 

Kiffen ist jetzt legal. Was geht und was nicht?

Am 1. April 2024 sind durch das Cannabisgesetz der Besitz und der private Eigenanbau von Cannabis für Erwachsene teilweise legalisiert worden.

Gestattet ist das Kiffen vom Gesetz her auch in Gastronomiebetrieben – nämlich da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer das Rauchen noch erlaubt ist.

Das betrifft Raucherräume, Raucherkneipen und die Außengastronomie.

Doch viele Gastro-Betreiber verbieten momentan noch das Kiffen auf den Bänken und Stühlen vor und in ihren Clubs oder in den Biergärten.

Allgemein gilt: Jeder Gaststättenbesitzer darf aufgrund seines Hausrechts seinen Besuchern den Konsum von Cannabis verbieten.

Das Hausrecht gilt sowohl für die Innen- als auch für die Außengastronomie.

Außerdem darf in unmittelbarer Gegenwart minderjähriger Personen kein Cannabis konsumiert werden.

Das macht die Abgrenzung im Einzelfall in einem gastromischen Betrieb nicht immer einfach.
 
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Haschisch rauchen in Bergedorfer Partyräumen.

Die HEIDI VOM LANDE-Redaktion hat sich in der Bergedorfer Szene umgehört und dabei festgestellt, dass sich die Betreiber der Veranstaltungsorte hier tendenziell gegen das Kiffen in ihren Räumen und vor ihren Türen aussprechen.

Betreiber Andreas Laitenberger, LOLA-Bar: „In der Lola-Bar darf weder im Gastraum noch im Biergarten oder vor dem Haus gekifft werden.“

Geschäftsführerin Petra Niemeyer, LOLA Kulturzentrum: „Das gilt auch bei LOLA Veranstaltungen. Es darf weder im Haus noch im Saal gekifft werden. Auch nicht vor der Haustür. Das bedeutet in dem Fall: nicht auf dem LOLA Außengelände, dem LOLA Grundstück/Hof und dem Bürgersteig vor dem Gebäude.“

Tobias Ludt, Partylocation Sander Dickkopp: „Bei uns ist es nicht gestattet. Uns ist das Ganze noch zu unsicher, um dafür eine Erlaubnis zu erteilen.“

Geschäftsführer Ben Peporte, Food Lounge Bergedorf: „Bei uns darf Cannabis nicht konsumiert werden. Wir machen zwar Konzerte, sind aber in erster Linie ein Familien-Restaurant. Aus diesem Grunde ist es nicht gestattet. Hier sind viele Kinder und das wollen die Eltern, wie auch wir dann nicht.“

Sommelier Torben Puttfarcken, Koffeinschmiede Bergedorf: „Bei der After Work-Veranstaltung der BZ darf in meiner gemütlichen Lounge draußen nicht gekifft werden. Aber auch an anderen Tagen ist der Genuß von Cannabis hier untersagt.“

In Bergedorf hält man sich also noch bedeckt. Ist die Entscheidung zur Legalisierung von Cannabiskonsum ja auch noch sehr frisch.

Wie ist eure Meinung zu dem Thema? Haut sie kräftig in die Kommentare.
 
EURE HEIDI VOM LANDE

 


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin