Jetzt mal unter uns: Können Kinder hier gefahrlos spielen?
Foto: HEIDI VOM LANDE
Hallo liebe Leser,
etwa anderthalb Jahre nach der Einweihungsfeier des KörberHaus in Bergedorf laufen jetzt die letzten Arbeiten für den neuen Eingangsbereich.
Ein Areal des Entrées ist mit einer Rindenmulchauflage versehen, auf dem sich hölzerne, horizontale Balancierbalken und eine 2-sitzige Balkenwippe befinden.
Das Problem: Die Kinderspielgeräte sind direkt angrenzend an der stark frequentierten Bundesstraße 5 (B 5) ohne Einzäunung installiert. Ist das schlau? Mehr dazu hier …
Typische Spielplatzgeräte wie Wippe und Balken befinden sich seit Kurzem auf dem Areal vor dem KörberHaus in Bergedorf (Foto: HEIDI VOM LANDE).
Spielgeräte an der B 5: Ein Platz für Abenteuer.
Spielplatzgeräte sind zentrale Elemente öffentlicher und privater Spielflächen, die den Kindern Möglichkeiten zur Bewegung, Kreativität und sozialen Interaktion bieten.
Von Schaukeln und Rutschen bis hin zu Klettergerüsten und Sandkästen – die Vielfalt der Geräte trägt maßgeblich zur motorischen und kognitiven Entwicklung von Kindern bei.
Wie auf dem vorstehenden Foto ersichtlich, steht auf der Fläche vor dem KörberHaus eine Wippe – ein klassisches Spielplatzgerät in meinen Augen.
Die horizontalen Balancierbalken sind ebenfalls ein wichtiges Element für die motorische Entwicklung und das Gleichgewichtstraining von Kindern und ebenso ein Klassiker.
Beide Arten der Spielgeräte sind vor einer Weile auf der Fläche vor dem KörberHaus, direkt an der viel befahrenen B 5, ohne Einzäunung installiert worden.
Wikipedia definiert einen Kinderspielplatz wie folgt:
„Ein Spielplatz oder Kinderspielplatz ist ein Ort, an dem verschiedene Spielgeräte vorhanden sind, mit bzw. auf denen Kinder (meist bis 14 Jahre) spielen können.“
Öffentlicher oder privater Spielplatz?
Die Frage ist, ob es sich tatsächlich um einen Kinderspielplatz handelt. Dann gilt eine Differenzierung zwischen öffentlichen sowie privaten Spielplätzen.
Öffentliche Spielplätze sind die frei zugänglichen Spielplätze der Kommunen.
Private Kinderspielplätze – das sind all jene, welche nicht von der Kommune oder einer öffentlichen Einrichtung zur Verfügung gestellt werden.
„Derjenige, der einen Spielplatz eröffnet und unterhält, ist verpflichtet alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern.“, so der Sachverständige Jörg Rampke auf der Homepage www.spielplatz-sachverstaendiger.com/.
Ergo habe ich beim Bezirksamt Bergedorf nachgefragt, da dieses meiner Meinung nach für die Spielplatzfläche vor dem KörberHaus zuständig und für die Sicherheit der Kinder verantwortlich ist.
Richter Karl-Hermann Zoll und Richter Dr. iur. Frank Fad haben unter www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/2-unerlaubte-handlungen-12-spielplaetze_idesk_PI17574_HI14795141.html einen Artikel zu Spielpätzen verfasst:
„Spielplätze sind möglichst gefahrlos zu gestalten und zu erhalten. Das Ausmaß der geforderten Sicherheit orientiert sich am Alter der jüngsten Kinder, die für die Benutzung infrage kommen.
Kleine Kinder werden sich zwar nur unter Aufsicht auf einem Spielplatz aufhalten, jedoch muss berücksichtigt werden, dass sie sich dem Einfluss der Aufsichtsperson auch plötzlich entziehen können. Der Sicherungspflichtige muss der Unerfahrenheit von Kindern im Umgang mit Gefahren, ihrem Übermut, ihrer Neugier und ihrem durch die Einrichtung herausgeforderten Spieltrieb Rechnung tragen.“ …
„Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich auch auf an den Spielplatz angrenzende Bereiche, auf die Kinder im Spieleifer gelangen können. Zu einer angrenzenden Straße muss der Spielplatz – beispielsweise durch Zäune – so gesichert werden, dass Kinder nicht unbedacht auf die Straße gelangen können.“
Das würde bedeuten, dass das Bezirksamt Bergedorf eine Absicherung schaffen müsste.
Das „Grüne Foyer“ ist eine Grünfläche und kein Spielplatz (Foto: HEIDI VOM LANDE).
Die Verantwortung liegt bei den Eltern.
Der Pressesprecher vom Bezirksamt Bergedorf, Lennart Hellmessen, teilte mir auf meine Anfrage mit, dass die Behörde tatsächlich für das „Grüne Foyer“, wie das Amt es nennt, zuständig ist.
Die Planung dafür erfolgte über ein Landschaftsarchitekturbüro.
„Das Grüne Foyer ist allerdings eine Grünanlage und kein Spielplatz – für die Sicherheit sind hier die Eltern zuständig: Die Eltern haben (wie auch bspw. im Straßenverkehr) die Aufsichtspflicht.“, so Pressesprecher Lennart Hellmessen vom Bezirksamt Bergedorf.
Gut zu wissen, denn ein Schild mit der Aufschrift „Eltern haften für ihre Kinder, der Betreiber“ oder ähnlich kreative Schilder konnte ich vor Ort nicht entdecken.
Laut Baugesetzbuch (§ 9 Abs. 1) ist die Definition einer Grünanlage so zu verstehen: Es handelt sich hierbei ausschließlich um unbebaute Flächen, die primär der Erholung und Freizeitaktivitäten dienen.
Einziges Bundesland, das den Schutz seiner Grünanlagen auch im Detail gesetzlich regelt, ist Berlin, mit dem Grünanlagengesetz – anderenorts versuchen die Kommunen durch Parkordnungen für die Sicherung von Grünflächen zu sorgen.
Also aus meiner Sicht eine „schwierige Kiste“, die mit Rindenmulch und Spielgeräten versehene Fläche vor dem KörberHaus.
Aber ich bin wohl nicht die Einzige, der das Sicherheitsrisiko ins Auge gefallen ist, denn das Bezirksamt teilte weiter mit: „Die Hinweise haben wir auch erhalten. Daher prüfen wir bereits eine zusätzliche Sicherung in Richtung B5. Hinweisschilder werden wir in Kürze aufstellen.“
Dann aber mal schnell, bevor noch etwas passiert oder wie ist eure Meinung zu der Angelegenheit? Sind Hinweisschilder sofort erforderlich? Sollte es eine zusätzliche Absicherung zur B 5 geben?
EURE HEIDI VOM LANDE
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