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Kleines Mädchen in Kita in Hamburg-Lohbrügge missbraucht.

Beispielfoto: Pixabay
 
Hallo liebe Leser,
das Hamburger Landgericht hat den 31-jährigen Erzieher, der in der Kita Wackelzahn am Bornbrook in Lohbrügge im Bezirk Bergedorf tätig war, unter anderem wegen schweren sexuellem Missbrauchs von Kindern heute zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Plädoyers wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit entgegengenommen. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

 

Missbrauchsprozess von Bergedorf.

Der 31-jährige Erzieher Rene P. musste sich vor der Jugendschutzkammer wegen sexuellen Missbrauchs und schweren sexuellem Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Missbrauch von Schutzbefohlenen in insgesamt fünf Fällen verantworten.

P. soll in der Kita Wackelzahn in Lohbrügge als Bezugsbetreuer der zur Tatzeit fünf- und später sechsjährigen Geschädigten O. zu zwei nicht näher bestimmbaren Tagen im Jahr 2024 sowie bei drei weiteren Gelegenheiten zwischen dem 12. Juli und 06. August 2024 erhebliche sexuelle Handlungen an O. vorgenommen haben.

Dabei ging es um Beischlaf ähnliche sexuelle Handlungen und Berührungen in ihrem Intimbereich.

Das Mädchen vertraute sich seiner Mutter an, die unverzüglich die Kita-Leitung und die Polizei eingeschaltet und Anzeige erstattet hat.

Laut NDR verging sich der Bezugsbetreuer an seinem Opfer in einem Raum, der jederzeit auch von anderen Mitarbeitenden hätte betreten werden können.

Die Gefahr einer Entdeckung war also groß.
 

Kita-Erzieher zu fünfeinhalb Jahren verurteilt.

Der Angeklagte hatte sich teilgeständig eingelassen. Dies wird in der Regel strafmildernd berücksichtigt.

So musste das geschädigte Mädchen O. nicht als Zeugin in der Hauptverhandlung vernommen werden.

Zudem habe der Angeklagte tiefe Reue gezeigt und sich bei den Eltern entschuldigt. Das sei alles sehr glaubwürdig gewesen, hieß es vom Gericht.

Die Plädoyers wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit entgegengenommen und das Urteil heute, 25.02.2025, um 12 Uhr verkündet.

Ursprünglich waren sieben Verhandlungstermine angesetzt.
 

Wann ist eine Gerichtsverhandlung nicht öffentlich?

„Die Verhandlung vor Gericht einschließlich der Verkündung von Urteilen und Beschlüssen ist in Deutschland in allen gerichtlichen Verfahren grundsätzlich öffentlich.

Öffentlichkeit bedeutet in dem Fall, dass auch am Prozess unbeteiligte Bürger freien Zutritt zu Gerichtsverhandlungen haben. […]

Jedoch ist unter besonderen Umständen die Öffentlichkeit bei Verfahren ausgeschlossen.“

(Quelle: https://www.sexualstrafrecht-regensburg.de/oeffentlichkeit-in-der-hauptverhandlung)

So zum Beispiel, wenn minderjährige Zeugen betroffen sind. Gerade bei Sexualstraftaten sollen diese keiner öffentlichen Vernehmung ausgesetzt werden.
 
EURE HEIDI VOM LANDE
 


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin