In der Brookstraße in Bergedorf lebte Steve G. in einer Wohnung mit Hinterhof, der direkt an eine Schule grenzt.
Hallo liebe Leser,
vor ein paar Tagen hat die HEIDI VOM LANDE-Redaktion über den 36-jährigen Steve G. aus Hamburg-Bergedorf berichtet, der u.a. wegen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs in Untersuchungshaft sitzt.
Gestern hat das Landgericht Hamburg im Strafverfahren das Urteil verkündet. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …
Steve G. beobachtete im Hinterhof mit einer Drohne ein 1-jähriges Mädchen beim Baden. Im August 2021 wurde er von der Polizei auf frischer Tat ertappt (Foto: Privat).
Steve G. hat Kinder in Bergedorf und Bautzen sexuell missbraucht.
Im Zeitraum von Februar 2018 bis August 2021 hat der Angeklagte Steve G. (36) in mindestens zehn Fällen insgesamt acht Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren teilweise schwer sexuell missbraucht.
Von den Taten hat er Videoaufnahmen erstellt und diese für sich auf verschiedenen Datenträgern gespeichert.
Die Taten wurden teilweise an seiner Wohnanschrift in der Brookstraße in Bergedorf-Süd, teilweise in einer Wohnung in Bautzen sowie an weiteren, bisher noch unbekannten Orten begangen.
Anm. der Red.: In Bergedorf wohnte er direkt im Umfeld einer Gesamtschule mit etwa 410 Schülern in den Klassen 1 bis 13.
Im August 2021 war er im Besitz von ca. 6.700 Bild- und Videodateien. Diese zeigten überwiegend schwerste sexuelle Gewalttaten an Kindern und Säuglingen.
Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung für Steve G.
Wegen 10 Missbrauchstaten, bei denen der Angeklagte zugleich kinderpornografische Inhalte hergestellt hatte, wurde unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung aus dem Jahr 2021 eine Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verhängt.
„Im Einzelnen ist der Angeklagte nach dem Urteil des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit dem Herstellen kinderpornographischer Schriften, des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit dem Herstellen kinderpornographischer Schriften in fünf tatmehrheitlichen Fällen, des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern in weiterer Tateinheit mit dem Herstellen kinderpornographischer Inhalte, des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit dem Herstellen kinderpornographischer Inhalte und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit dem Herstellen kinderpornographischer Inhalte in zwei weiteren tatmehrheitlichen Fällen schuldig.“, so das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg.
Darüber hinaus wurde der Angeklagte des Besitzes kinderpornographischer Inhalte schuldig gesprochen.
Da diese Verurteilung nicht in die wegen der anderen Taten gebildete Gesamtstrafe einbezogen werden konnte, wurde deswegen eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verhängt.
Der Angeklagte Steve G. wurde zu Freiheitstrafen von insgesamt 11 Jahren verurteilt und die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.
EURE HEIDI VOM LANDE
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