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Polizei: Schnelle Tataufklärung nach Ortung eines gestohlenen Tablets in Lohbrügge.

 
Hallo liebe Leser,
Beamte des Einbruchsdezernats der Region Mitte II (LKA 162) haben am Mittwoch einen 46-Jährigen in seiner Wohnung in Lohbrügge im Bezirk Bergedorf festgenommen, der verdächtig ist, einen Wohnungseinbruch Anfang November in Billstedt begangen zu haben.

Der Mann wurde dem Untersuchungsgefägnis zugeführt. Mehr erfahrt ihr hier …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

 

Wohnungseinbruch in Hamburg-Billstedt: Schmuck, Geräte und Taschen erbeutet.

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen hebelte der 46-jährige Mann Anfang November die Terrassentür der Wohnung eines 63-Jährigen auf, durchsuchte diese und erbeutete unter anderem Schmuck, technische Geräte und Taschen.

Der Täter konnte danach zunächst unerkannt flüchten und Beamte des LKA 162 übernahmen die Ermittlungen.

Diese führten unter anderem nach der Ortung eines gestohlenen Tablets zur Identifizierung des Tatverdächtigen.

Durch die Staatsanwaltschaft wurde beim Amtsgerichts Hamburg ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Mannes erwirkt.
 

Drogen, Totschläger und Diebesgut sichergestellt.

Bei der gestrigen Vollstreckung des Beschlusses konnten die Ermittler den Tatverdächtigen in Lohbrügge antreffen und fanden Beweismittel aus dem vorangegangenen Einbruch.

Darüber hinaus stellten die Beamten eine geringe Menge Drogen, einen verbotenen Totschläger sowie weiteres mutmaßliches Diebessgut aus anderen Taten sicher.

Der Mann wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.

Ein Haftrichter hat gestern einen Haftbefehl erlassen. Die Ermittlungen dauern an.
 

Verbotene Totschläger.

Totschläger sind in Deutschland verbotene Waffen im Sinne des Waffengesetzes (WaffG).

Die Rechtsprechung definiert Totschläger als „biegsame, an einem Ende beschwerte Schlaggeräte, die die menschliche Hiebenergie durch Schleuderbewegung zu einer erheblichen, zielbaren Bewegungs- und Auftreffenergie potenzieren“ (Quelle: Wikipedia).

Das Waffengesetz führt in der Anlage 2, Abschnitt 1 unter Nr. 1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe als verbotene Waffen auf.

Schon der Besitz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert.
 
EURE HEIDI VOM LANDE
 
(Quelle: Polizei Hamburg)


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin