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Finger weg vom Alkohol am Steuer!

 
Hallo liebe Leser,
am letzten Wochenende wurden im Kreis Herzogtum Lauenburg vier Fahrzeugführer festgestellt, die betrunken Auto gefahren sind.

In Geesthacht konnte eine 39-jährige Autofahrerin mit 2,4 Promille am Steuer erwischt werden. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

 

Kontrolle auf der A24.

Ein 44-jähriger Pkw-Fahrer eines BMW wurde am 10.05.2024 gegen 08.45 Uhr auf der A24 in Fahrtrichtung Berlin auf dem Rastplatz „Gudow“ angehalten und kontrolliert. Dabei wurde bei dem Niedersachsen Atemalkohol festgestellt, ein freiwillig abgegebener Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von ungefähr 1,4 Promille.
 

Unfall mit LKW in Schwarzenbek.

Am ganz frühen Samstagmorgen gegen 00.30 Uhr befuhr ein 20-jähriger Lkw-Fahrer, Mercedes-Benz, die L204 von Hollenbek kommend in Richtung Gudow. Aus bisher ungeklärter Ursache verlor der junge Mann aus der Nähe von Schwarzenbek die Kontrolle über das Fahrzeug und kam von der Fahrbahn ab. Der Lkw-Fahrer wies Atemalkohol auf, der durchgeführte Atemalkoholtest erbrachte knapp 2 Promille. Er selbst wurde dabei leicht verletzt. Der entstandene Schaden kann bisher nicht beziffert werden, so Niklas Schwarz von der Pressestelle der Polizeidirektion Ratzeburg.
 

Mit 2,4 Promille am Autosteuer.

Am Samstagabend kurz vor 21.00 Uhr wurde im Marksweg in Geesthacht ein Pkw Seat angehalten. Auch hier wurde bei der 39-jährigen Fahrerin aus dem Geesthachter Umland Atemalkohol festgestellt, der freiwillige Test ergab knapp 2,4 Promille.
 

Polizei von Zeugen alarmiert.

Nach einem Zeugenhinweis konnte am Sonntagabend gegen 21.00 Uhr eine 45-jährige aus der Nähe von Geesthacht in der Berliner Straße in Lauenburg angehalten werden. Die Fahrerin eines Pkw Nissan unterzog sich einem freiwilligen Atemalkoholtest, dieser erbrachte ein vorläufiges Ergebnis von etwa 1,8 Promille.
 
Allen beteiligten Verkehrsteilnehmern wurde eine Blutprobe entnommen und die Führerscheine wurden sichergestellt. Außerdem wurde natürlich die weitere Fahrt untersagt.
 
EURE HEIDI VOM LANDE
 
(Quelle: Polizeidirektion Ratzeburg)


Bei 1,1 Promille ist die Grenze zur Straftat überschritten.

Alkohol am Steuer ist nicht in jedem Fall als Ordnungswidrigkeit zu werten. Auch die Einordnung als Straftat ist grundsätzlich möglich.

Das kann bereits bei einem Wert ab 0,3 Promille gelten, wenn der Fahrzeugführer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt oder aber einen Unfall verursacht, den er im nüchternen Zustand hätte vermeiden können.

Spätestens jedoch ab 1,1 Promille am Steuer ist von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen.

Dann ist der Straftatbestand “Trunkenheit im Verkehr” in aller Regel erfüllt und der beschuldigte Fahrer muss mit einer entsprechenden Anklage rechnen.
 
(Quelle: Bußgeldkatalog 2024, Stand: 11. März 2024)
 


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin