Wegen sexuellen Missbrauchs wurde Mike W. aus Lohbrügge im letzten Jahr am Bergedorfer Bahnhof verhaftet. Er war bereits einschlägig vorbestraft.
Hallo liebe Leser,
vor ein paar Tagen hat die HEIDI VOM LANDE-Redaktion über den 33-jährigen Mike W. aus Hamburg-Lohbrügge im Bezirk Bergedorf berichtet, der u.a. wegen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs in Untersuchungshaft sitzt.
Gestern hat das Landgericht Hamburg im Strafverfahren das Urteil verkündet. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …
Mike W. aus Lohbrügge ist geständig.
Hinter verschlossenen Türen wurde die Gerichtsverhandlung gegen den 33-jährigen Angeklagten aus Lohbrügge, der seit Anfang Dezember in U-Haft sitzt, am Landgericht Hamburg durchgeführt.
Wegen 39-fachen schweren sexuellen Missbrauchs wurde Mike W. der Prozess gemacht. Ihm wurde unter anderem auch die Vergewaltigung von Kindern vorgeworfen.
Zuschauer und Medien durften den Prozess nicht mitverfolgen. Weite Teile der Beweisaufnahme waren von der Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Bei dem Angeklagten hatte im Juli 2022 eine Hausdurchsuchung stattgefunden. Es wurden Datenträger sichergestellt und ausgewertet.
Die Eltern der identifizierten Opfer wurden von der Polizei benachrichtigt.
Angeklagter bereits 2019 in Bergedorf verurteilt.
Das Landgericht Hamburg hat gestern den 33-jährigen Angeklagten zu insgesamt 12 Jahren und neun Monaten Haft und zu Zahlungen zwischen 5.000 € und 25.000 € an die Geschädigten verurteilt.
Dabei handelt es sich um zwei Gesamtfreiheitsstrafen:
1. Sieben Jahre und drei Monate wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 14 Fällen. Davon in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung und dem Herstellen kinderpornographischer Schriften und in sieben Fällen in Tateinheit mit dem Herstellen kinderpornographischer Schriften.
Darüber hinaus des sexuellen Missbrauchs von Kindern in acht Fällen, davon in sechs Fällen in Tateinheit mit dem Herstellen kinderpornographischer Schriften, sowie des Herstellens kinderpornographischer Schriften in zwei Fällen unter Einbeziehung eines einschlägigen Urteils des Amtsgericht Hamburg Bergedorf vom 05.08.2019.
2. Fünf Jahre und sechs Monate wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit dem Herstellen kinderpornographischer Schriften in vier Fällen, Herstellen kinderpornographischer Schriften in fünf Fällen sowie Besitzes kinderpornographischer Inhalte in zwei Fällen.
Dr. Marayke Frantzen von der Gerichtspressestelle, Hanseatisches Oberlandesgericht: „Die Verteidigung hatte auf nicht über 10 Jahre Freiheitsstrafe insgesamt und die Staatsanwaltschaft auf 8 Jahre und sechs Monate und 6 Jahre und 5 Monate plädiert.“
EURE HEIDI VOM LANDE
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