Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt Zulässigkeit des Baus durch Urteilsspruch.
Hallo liebe Leser,
das Bauvorhaben Bergedorfer Tor wird weithin sichtbar: Mit der Aufstellung von zwei spektakulären Hochbaukränen steht der Beginn der erweiterten Rohbauphase des Bergedorfer Tors unmittelbar bevor. Bereits Mitte Januar wird die IMPLENIA Hochbau GmbH mit den Arbeiten für die Tiefgaragensohle beginnen.
Eine weitere positive Nachricht für die Betreiber der Projektgesellschaft Bergedorfer Tor: Nach einem Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts darf im geplanten Medizinischen Zentrum nun auch die vorgesehene Intensivpflegeeinrichtung für Beatmungspatienten im 6. Obergeschoss betrieben werden. Mehr dazu hier nachfolgend …
Das geplante Bergedorfer Tor aus der Vogelperspektive (Foto: VisualServices architektur visuell).
Über das Bergedorfer Tor.
Auf dem bisherigen Areal der „Alten Post“ in der Nähe des Bergedorfer Bahnhofs plant und baut die Projektgesellschaft Bergedorfer Tor mbH & Co. KG auf rund 11.130 qm ein gemischt genutztes Stadtquartier in geschlossener Blockrandbebauung.
Das Ensemble aus fünf Gebäuden bietet Platz für Büros, Einzelhandel, Gastronomie, ein Medizinisches Zentrum sowie eine Einrichtung mit integrativem Betreuungskonzept für Menschen mit erhöhtem Assistenz- und Pflegebedarf.
Die Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG errichtet ca. 72 Wohneinheiten sowie 23 Wohneinheiten für Menschen mit Behinderung und wird ihre Hauptverwaltung in das Bergedorfer Tor verlegen.
Offizieller Baubeginn des Baufelds 1 war im April 2019, die Baufelder 2-4 folgten erst Mitte Mai 2020 mit zwei Jahren Verzögerung. Die Fertigstellung des Stadtquartiers ist im vierten Quartal 2022 geplant, so dass Mieter spätestens im ersten Quartal 2023 ihre Flächen übernehmen können.
Die Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG errichtet Wohneinheiten auf dem Areal (links auf dem Foto.)
Aufstellung der Hochbaukräne.
Mit der Unterzeichnung des Bauvertrages für den erweiterten Rohbau mit der IMPLENIA Hochbau GmbH Ende Oktober 2020 konnte die Projektgesellschaft Bergedorfer Tor den nächsten Schritt des komplexen Stadtquartiers sicherstellen.
Die Tochtergesellschaft der weltweit agierenden IMPLENIA-Gruppe hat bereits im vergangenen Dezember die Fundamente für drei große Turmdrehkräne erstellt und gestern mit der Aufstellung der Hochbaukräne begonnen.
Der größte Kran hat eine Hakenhöhe von 66,5 Metern und eine Ausladung von 55 Metern. Die Arbeiten zur Erstellung der Tiefgaragensohle beginnen dann Mitte Januar mit dem ersten Bauabschnitt im Bereich entlang der Bergedorfer Straße, der bereits für die Herstellung der Pfahlkopffundamente vorbereitet wurde.
Nach Urteilsspruch: Intensivpflegeeinrichtung von Beatmungspatienten geplant.
Es konnten im vergangenen Jahr bereits zahlreiche Mieter gewonnen werden: Mit der Mazé Food GmbH einigte man sich auf ein gastronomisches Ganztageskonzept und die bundesweit tätige Regus GmbH wird ein professionelles Businesscenter betreiben. Und auch in puncto Medizinisches Zentrum kann sich die Projektgesellschaft über einen weiteren Erfolg freuen.
Mit dem Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts zu Gunsten der Projektgesellschaft Bergedorfer Tor, können die Projektinitiatoren nun den Bau einer Intensivpflegeeinrichtung für Beatmungspatienten rechtsverbindlich einplanen.
Zu dem Rechtsurteil kam es aufgrund eines von der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Bergedorf, abgelehnten Nutzungsantrages. Durch die Ablehnung sollte der Betrieb einer Intensivpflegeinrichtung zunächst verhindert werden.
Die Begründung der Stadt: Die für die Intensivpflegeeinrichtung vorgesehene Mietfläche würde als Wohneinrichtung nach § 2 Absatz 4 des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsgesetzes genutzt und damit einer „Wohnnutzung“ entsprechen, die an dieser Stelle gem. Bebauungsplan unzulässig sei.
Zudem würden die hohen Sozial- und Sicherheitsstandards bei den Aufenthaltsräumen aufgrund fehlender baulicher Rahmenbedingungen nicht erfüllt werden. Dies würde vor allem den Lärmschutz betreffen, da die Räume zur stark befahrenen Straße Weidenbaumsweg ausgerichtet sind. Darüber hinaus sei durch den Einbau von Prallfensterscheiben die Möglichkeit der Frischluftzufuhr nicht gegeben.
„Die Einrichtung ist im städtebaulichen Sinne keine Wohnnutzung, sondern eine krankenhausähnliche Unterbringung, die durch die Intensive Care Home 24 GmbH betrieben wird. Die Bewohner sind hier von einer intensiven Betreuung abhängig“, erläutert Karl-Friedrich Konietzky, Geschäftsführer der Projektgesellschaft Bergedorfer Tor mbH & Co. KG.
„Wir haben natürlich in unserer Bauplanung sichergestellt, dass eine auf dem neusten Stand der Technik entsprechende Zwangsbelüftung erfolgt. Mit den Prallscheiben gewährleisten wir darüber hinaus einen gesundheits-verträglichen Innenraumschallpegel und schaffen damit die erforderliche Aufenthaltsqualität.“
Des Weiteren ist ein Wintergarten mit Ausrichtung zum Innenhof geplant, der die Aufenthalts- und Lebensqualität sicherstellt. Die unmittelbare Nähe zu den sonstigen Nutzungen des Medizinischen Zentrums und des Mischgebiets seien im Übrigen eine Anforderung des Hamburgischen Wohn- und Betreuungsgesetzes, dem man somit ebenfalls entspreche.
Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien und Hansestadt Hamburg ist das Bezirksamt Bergedorf somit verpflichtet, den positiven Bauvorbescheid auszustellen.
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