Das Fahrzeug krachte voll in ein Wohnhaus.
Beispielfoto: Pixabay
Hallo liebe Leser,
es kam erst im August diesen Jahres zu zwei schweren Verkehrsvorfällen unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss in Hamburg-Lohbrügge. Heute schon wieder! Zehn Minuten nach Mitternacht bretterte ein 18-jähriger Autofahrer in ein Wohnhaus in der Nähe der B5, der die Kontrolle über seinen Renault Laguna verlor.
Beide Insassen wurden schwer verletzt und in umliegende Krankenhäuser eingeliefert. Mehr dazu erfahrt ihr nachfolgend …
Unfallort: Lohbrügge, Lohbrügger Landstraße, Unfallzeit: 19.09.2020, 00:10 Uhr
Alkohol im Blut: Hände weg vom Steuer!
Ein alkoholisierter 18-Jähriger verursachte kurz nach Mitternacht in Hamburg-Lohbrügge einen schweren Verkehrsunfall, bei dem er selbst und sein Beifahrer schwer verletzt wurden.
Nach den bisherigen Erkenntnissen befuhr der 18-Jährige mit seinem Pkw Renault Laguna die Bergedorfer Straße in Richtung Billstedt.
In Höhe der Einmündung Bergedorfer Straße / Lohbrügger Landstraße wollte der junge Fahrer dem Straßenverlauf der B5 folgen. Er kam aber offenbar aufgrund seiner Alkoholisierung und der überhöhten Geschwindigkeit von der Fahrtrichtung ab und fuhr geradeaus in das Haus 168 an der Ecke Weberade.
Durch den Aufprall überschlug sich das Fahrzeug, wodurch beide Insassen schwer verletzt wurden. Sie wurden mit Rettungsfahrzeugen in umliegende Krankenhäuser eingeliefert.
Die Hausfassade des betroffenen Gebäudes wurde stark beschädigt. Die Bewohner befanden sich zur Unfallzeit nicht in diesem Bereich des Hauses und blieben unverletzt.
Der Renault, der offenbar einen Totalschaden erlitten hatte, wurde sichergestellt.
Ein im Krankenhaus durchgeführter Atem-Alkoholtest beim Fahrer ergab einen Wert von 1,59 Promille, woraufhin eine Blutprobenentnahme angeordnet wurde. Die Ermittlungen dauern an.
Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 1,1 ‰ spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit, d. h. es bedarf keiner weiteren Anzeichen (Ausfallerscheinungen), um eine Fahruntüchtigkeit zu bejahen – dies führt zu einer generellen Strafbarkeit nach § 315c oder 316 StGB.
EURE HEIDI VOM LANDE
(Quelle: Polizei Hamburg, übermittelt durch news aktuell)
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